Archiv-Beitrag vom 30.11.2011Positive Entwicklung am Mülheimer Arbeitsmarkt

Archiv-Beitrag vom 30.11.2011Positive Entwicklung am Mülheimer Arbeitsmarkt

Logo Sozialagentur Mülheim an der Ruhr Die immer noch stabile Lage am Arbeitsmarkt führt weiterhin auch zu zurückgehenden Arbeitslosenzahlen unter den Leistungsbeziehern der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Auch von Oktober auf November ist die Zahl der Arbeitslosen bei der Sozialagentur für
Arbeit gesunken: von 5.304 auf 5.270 Personen. Gegenüber dem Vormonat sind nochmals 34 Personen weniger arbeitslos registriert, und im Vergleich zum Vorjahresmonat sogar 402 Personen (-7,1%). Die Arbeitslosenquote für den Bereich SGB II beträgt 6,4%.

Hilfebedürftigkeit

8.517 Mülheimer Haushalte und 17.134 Personen erhielten im November 2011 Hilfen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, das sind nochmals 14 Haushalte weniger, aber 22 Personen mehr als im Vormonat. Von den rd. 17.000 Personen waren 12.124 erwerbsfähig (-25) und 5.010 nichterwerbsfähig (+47). Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind fast ausschließlich Kinder unter 15 Jahren.

Wichtiger Hinweis: Pfändungsschutzkonten noch im Jahr 2011 einrichten!

Zu Beginn des Jahres 2012 fällt der gesetzliche Pfändungsschutz von Sozialleistungen
weg, der bislang zwei Wochen gewährt wurde. Diese wichtige Änderung betrifft
insbesondere Kunden aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).
Empfohlen wird, dass betroffene Kunden noch im Monat Dezember bestehende Konten
in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umwandeln. Erst mit der Umwandlung wird
automatisch ein persönlicher Grundfreibetrag in Höhe von mindestens 1.028,89 Euro geschützt. Wenn auf ein Konto Leistungen für mehrere Personen oder noch andere
Transferleistungen überwiesen werden, kann der Freibetrag noch höher ausfallen.

Betroffene Kunden müssen einen Antrag bei ihrer kontoführenden Bank stellen, um ihr Konto umwandeln zu lassen. Soll der Pfändungsschutz höher als der persönliche Freibetrag sein, ist ein Nachweis in Form einer Bescheinigung erforderlich – in der Regel reicht der Bewilligungsbescheid über die Leistung. Für die Einrichtung und den Betrieb eines Pfändungsschutzkontos erheben die Banken ggf. höhere Gebühren. Die Kunden sollten sich vorab informieren, welchen genauen Betrag ihre Bank erhebt.

Die Sozialagentur Mülheim an der Ruhr versendet an alle Kunden ein
Informationsbrief im Zuge der Neubescheidung aller Geldleistungen, die aufgrund der
Regelsatzänderungen zum Jahresbeginn notwendig werden.

Ohne Umwandlung des Kontos in ein Konto mit Pfändungsschutz, kann es passieren,
dass zum 1. Januar 2012 nicht über die eingegangenen Geldleistungen - wie zum Beispiel
das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld der Kinder - verfügt werden kann.

Kontakt


Stand: 30.11.2011

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