Archiv-Beitrag vom 22.04.2015Präsidium des Deutschen Städtetages beriet in Mülheim an der Ruhr

Archiv-Beitrag vom 22.04.2015Präsidium des Deutschen Städtetages beriet in Mülheim an der Ruhr

„Investitionsinitiative hilft finanzschwachen Kommunen – Leistungsfähigkeit der Städte dauerhaft sichern“

Der Deutsche Städtetag begrüßt die Initiative des Bundes für 3,5 Milliarden Euro Investitionshilfe und bewertet sie als sinnvolles Instrument, um finanzschwachen Kommunen dringend notwendige Investitionen zu ermöglichen. Darüber hinaus
müsse es weiterhin das Ziel sein, den kommunalen Finanzdruck und damit die
Notwendigkeit von ad-hoc-Hilfsprogrammen für die Zukunft zu verringern. Die Städte appellieren deshalb an Bund und Länder, bei den laufenden Beratungen über die föderalen Finanzbeziehungen die Leistungsfähigkeit der Kommunen auf Dauer
zu stärken.

Sitzung des Präsidiums des Deutschen Städtetages. Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld und die Mitglieder des Präsidiums. Rathaus 21.04.2015 Foto: Walter Schernstein

Das Präsidium des Deutschen Städtetages bei seiner Sitzung am 21. April 2015 im Ratssaal des Historischen Rathauses.

Foto: Walter Schernstein

Die Vizepräsidentin des Deutschen Städtetages, die Ludwigshafener Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse, sagte heute nach einer Sitzung des Präsidiums in
Mülheim an der Ruhr: „Strukturschwache Städte können angesichts des teilweise
schlechten Zustands ihrer öffentlichen Infrastruktur nicht solange warten, bis die Neuregelung der föderalen Finanzbeziehungen hoffentlich auch ihnen hilft.
Deshalb ist das Investitionsprogramm des Bundes sinnvoll und nötig. Es zeigt, dass der Bund bereit ist Verantwortung zu übernehmen, um den wachsenden Unterschieden zwischen strukturstarken und strukturschwachen Städten und ihren Regionen entgegenzuwirken.“ Auch der heute übergebene Abschlussbericht der Expertenkommission „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ bestätige, dass nur mit starken kommunalen Investitionen die Wirtschaft in Deutschland insgesamt gestärkt und die Zukunftsfähigkeit des Standortes gesichert werden können.

Der Bund plant für die Jahre bis 2018 Mittel in Höhe von 3,5 Milliarden Euro über ein Sondervermögen für finanzschwache Kommunen bereitzustellen. Jetzt komme es darauf an, dass die Länder das Programm rasch umsetzen und in Absprache mit den
kommunalen Spitzenverbänden tragfähige Kriterien für den Kreis der anspruchsberechtigten Kommunen definieren: „Das Geld muss tatsächlich dort ankommen, wo es besonders gebraucht wird – bei den finanzschwachen Kommunen“, so Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld. Ziel sei es, dass strukturschwache Kommunen baldmöglichst dringende Arbeiten anpacken und investieren können, beispielsweise Schulen reparieren, Kitas ausbauen oder städtische Gebäude energetisch sanieren.
Der Gesetzentwurf des Bundes sieht außerdem vor, dass zusätzlich zu der Soforthilfe
für die Kommunen von jeweils 1 Milliarde Euro in den Jahren 2015 bis 2017, im Jahr 2017 weitere 1,5 Milliarden Euro zur Entlastung von Sozialausgaben bereitgestellt werden.

"Es geht um die Zukunftssicherung für die Bürgerinnen und Bürger"

Städtetags-Vizepräsidentin Lohse machte deutlich: „Die Aufstockung der Soforthilfe im Jahr 2017 ist angesichts der aktuellen Steigerungsraten der Sozialausgaben hilfreich und dringend nötig. Sie kann aber nur eine Übergangslösung darstellen, bevor es zu einer stärkeren und vor allem nachhaltigen Entlastung kommt. Die finanziellen Probleme der Kommunen werden vorrangig durch stetig steigende Sozialausgaben verursacht. Diese werden im laufenden Jahr erstmals über 50 Milliarden Euro liegen.“ Ab 2018 wurde im Koalitionsvertrag eine jährliche Entlastung der Kommunen um 5 Milliarden Euro bei den Sozialausgaben zugesagt. Diese müsse rechtzeitig in dieser Legislaturperiode fest verankert werden, damit die Kommunen damit in ihren Haushalten planen können.

Mit Blick auf Beratungen von Bund und Ländern zur Reform der föderalen Finanzbeziehungen ab 2019 machte Lohse deutlich: „Für viele Städte, vor allem in
strukturschwachen Regionen, liegt ein Haushaltsausgleich in kaum zu erreichender Ferne, allen eigenen Anstrengungen zum Trotz. Kommunale Altschulden sind ein Ergebnis des wirtschaftlichen Strukturwandels, einer schwierigen Sozialstruktur und eines unzureichenden Kostenersatzes für von Bund und Ländern übertragene Aufgaben. Dadurch droht ein Attraktivitätsverlust für die Stadt als Wohnort und als Wirtschaftsstandort und es kann eine gefährliche Negativspirale in Gang gesetzt werden. Deshalb brauchen wir Perspektiven, um auch kommunale Altschulden abbauen zu können. Es geht um die Zukunftssicherung für die Bürgerinnen und Bürger.“ Die Schulden in den kommunalen Kernhaushalten liegen bei rund 130 Milliarden Euro.
Städtetagspräsident Dr. Ulrich Maly, Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg,
appellierte abschließend an Bund und Länder: „Alle Vorschläge zur Neuordnung
der Finanzbeziehungen müssen sich daran messen lassen, dass sie die Leistungsfähigkeit der Kommunen nicht ausklammern, sondern stärken. Das heißt: Kommunen weiter von Sozialausgaben entlasten, ausreichende Investitionen für die Infrastruktur sichern, strukturschwache Regionen besonders fördern sowie zur Lösung der Altschuldenprobleme von Kommunen beitragen.“

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Stand: 22.04.2015

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