Wer bekommt Sozialgeld?
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtige, die mit einem oder einer erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten als Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Sozialgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - SGB - (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) haben.
Nicht erwerbsfähig sind Personen, wenn sie jünger als 15 Jahre alt sind oder nicht unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Sozialgeld können auch Beziehende von Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung oder voller Erwerbsminderung auf Zeit erhalten. Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft, die Rente aufgrund voller Erwerbsminderung auf Dauer beziehen oder Beziehende einer Altersrente sind, haben keinen Anspruch auf Sozialgeld.
Das Sozialgeld umfasst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Mehrbedarfszuschläge, Leistungen für Unterkunft und Heizung und einmalige Beihilfen.
Es unterscheidet sich nicht in der Höhe vom Arbeitslosengeld II.
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Stand: 09.06.2022
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