Berechtigung für ein Sozialticket
Das Sozialticket können alle Personen bekommen, die bereits eine der folgenden Unterstützungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (Sozialgesetzbuch - SGB II)
- Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch - SGB XII)
- Wohngeld
- Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch - SGB VIII)
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Bundesversorgungsgesetz
Um das Sozialticket zu erhalten, müssen Interessierte folgendes tun:
(1) Berechtigtenausweis in einer Dienststelle des Jobcenter ausstellen lassen.
Hierzu bitte den letzten Leistungs-, Bewilligungsbescheid mitbringen, dann geht es schneller. Das Jobcenter prüft dann die Berechtigung und füllt einen Berechtigtenausweis mit Ihren Angaben für Sie aus.
Die Dienststellen des Jobcenters finden Sie an folgenden Standorten:
- Jobcenter, Eppinghofer Straße 50, 45468 Mülheim an der Ruhr,
Telefon: 0208 / 455-2900 (Direkt am Hauptbahnhof) - Jobcenter/Sozialamt, Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr,
Telefon: 0208 / 455-5901 - Jobcenter/U25-Haus, Viktoriastraße 20-22, 45468 Mülheim an der Ruhr,
Telefon: 0208 / 455-5470 - Jobcenter Styrum, Kaiser-Wilhelm-Straße 27, 45476 Mülheim an der Ruhr,
Telefon: 0208 / 455-5454
(2) Mit dem Berechtigtenausweis gehen Sie zu einer MVG-Verkaufsstelle um eine Wertmarke zu kaufen.
Die Wertmarke für 41,20 Euro erhalten Sie im MVG-, Ruhrbahn-Kund*innencenter oder an allen Ruhrbahn-Ticket-Automaten im Stadtbereich Mülheim an der Ruhr sowie bei den Ruhrbahn-Vertriebspartnerinnen und -partnern. Personen mit einem Ruhrbahn-Abo können mit ihrem Berechtigtenausweis das Sozialticket auch als Chipkarte (eTicket) bekommen. Der monatliche Betrag wird wie gewohnt vom Konto abgebucht.
Das Sozialticket - die Wertmarke mit dem Berechtigtenausweis - gilt zusammen mit einem Fotoausweis als Fahrberechtigung in der Preisstufe A des VRR.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Sozialticket des VRR.
Kontakt
Stand: 02.03.2023
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