Berechtigung für ein Sozialticket
Das Sozialticket können alle Personen bekommen, die bereits eine der folgenden Unterstützungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (Sozialgesetzbuch - SGB II)
- Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch - SGB XII)
- Wohngeld
- Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch - SGB VIII)
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Bundesversorgungsgesetz
Um das Sozialticket zu erhalten, müssen Interessierte folgendes tun:
(1) Berechtigtenausweis in einer Dienststelle des Jobcenter ausstellen lassen.
Hierzu bitte den letzten Leistungs-, Bewilligungsbescheid mitbringen, dann geht es schneller. Das Jobcenter prüft dann die Berechtigung und füllt einen Berechtigtenausweis mit Ihren Angaben für Sie aus.
Die Dienststellen des Jobcenters finden Sie an folgenden Standorten:
- Jobcenter, Eppinghofer Straße 50, 45468 Mülheim an der Ruhr,
Telefon: 0208 / 455-2900 (Direkt am Hauptbahnhof) - Jobcenter/Sozialamt, Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr,
Telefon: 0208 / 455-5901 - Jobcenter/U25-Haus, Viktoriastraße 20-22, 45468 Mülheim an der Ruhr,
Telefon: 0208 / 455-5470 - Jobcenter Styrum, Kaiser-Wilhelm-Straße 27, 45476 Mülheim an der Ruhr,
Telefon: 0208 / 455-5454
(2) Mit dem Berechtigtenausweis gehen Sie zu einer MVG-Verkaufsstelle.
Sie haben nun die Möglichkeit, ein SozialTicket als Monatsfahrkarte für monatlich 41,20 Euro oder im Abo (Mein Ticket) für monatlich 36,22 Euro zu erwerben.
Für den Erwerb einer Monatsfahrkarte sprechen Sie bitte in einem MVG-Kund*innencenter vor. Sie erhalten nach Vorlage des Berechtigtenausweises oder des Bewilligungsbescheides dort eine Trägerkarte mit persönlichen Daten und Gültigkeitsdauer der Berechtigung. Die jeweils einen Monat gültige Wertmarke der Preisstufe A kann in einem MVG-Kund*innencenter oder an Ticketautomaten im Mülheimer Stadtgebiet erworben werden.
Für den Erwerb eines Abonnement (Mein Ticket) legen Sie bitte die bisherige Trägerkarte des Sozialticket oder den Berechtigtenausweis in einem MVG-Kund*innencenter vor. Sie füllen dort eine Einzugsermächtigung für die monatliche Abbuchung der Gebühren von Ihrem Konto aus. Das Abonnement wird für die Dauer der Gültigkeit des Berechtigtennachweises oder des Bewilligungsbescheides gewährt. Die zugehörige Chipkarte wird Ihnen dann per Post zugestellt.
Die vorgenannten Tickets gelten zusammen mit einem gültigen, amtlichen Foto-Ausweis und in der jeweiligen Preisstufe A des VRR.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Sozialticket des VRR.
Kontakt
Stand: 01.06.2023
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