Archiv-Beitrag vom 26.07.2010Trauerbeflaggung aus Anlass des Unglücks bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010
Aus Anlass des Unglücks bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 hat das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ab sofort bis auf Weiteres für alle Dienststellen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Landesaufsicht unterstehen, Halbmastbeflaggung angeordnet.
Die offizielle Trauerbeflaggung in Mülheim erfolgt an der Stadthalle, an der Ruhrstraße 1 sowie an weiteren öffentlichen Gebäuden.
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Stand: 02.08.2010
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