Archiv-Beitrag vom 22.08.2014Hundebesitzer unterschätzen die Gefahr im Wald

Archiv-Beitrag vom 22.08.2014Hundebesitzer unterschätzen die Gefahr im Wald

Trotz des durch den Landesbetrieb ‚Wald und Holz‘ ausgesprochenen Waldbetretungsverbots sind immer wieder Hundebesitzer im Mülheimer Wald anzutreffen. „Und das ist lebensgefährlich“, so Stadtsprecher Volker Wiebels.

Die Gefahr des Astbruchs oder gar das Umstürzen eines durch den Pfingststurm „Ela“ geschädigten Baumes sei überall im Wald noch möglich. „Außerdem stellt das Betreten des geschlossenen Waldes eine Ordnungswidrigkeit dar“, macht der Stadtsprecher deutlich. Missachtung kann mit einem erheblichen Bußgeld geahndet werden. In der Ordnungsbehördlichen Verordnung des Landes zur Waldsperrung wurde ein Betrag von bis zu 25.000 Euro festgesetzt.
Übrigens bedeutet eine behördliche Waldsperrung nicht unbedingt eine Absperrung der Waldwege vor Ort. Auch ohne sichtbare Absperrung ist die aktuelle behördliche Verordnung wirksam, so Wiebels.

Traurig: Rehbock zu Tode gequält

In diesem Zusammenhang macht die Stadt nochmals sehr nachdrücklich auf die gesetzlichen Regelungen zum Führen von Hunden im Wald aufmerksam. „Wir haben gerade heute einen mehr als traurigen Anlass hierzu“, so Volker Wiebels. Die Forstmitarbeiter haben aktuell in unmittelbarer Nähe der Brücke am Wambach (Markenstraße) einen eindeutig durch einen wildernden Hund zu Tode gequälten jungen Rehbock gefunden. „Das ist unverantwortlich“.

Forstmitarbeiter haben einen eindeutig durch einen wildernden Hund zu Tode gequälten jungen Rehbock gefunden

Im Landesforstgesetz heißt es eindeutig: Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Voraussetzung für das Freilaufen auf den ausgewiesenen Waldwegen ist, das der Hunde jederzeit abrufbar ist und nicht ungehindert seinem natürliche Jagdsinn folgt.
Übrigens: auch ohne „ELA“ gilt, dass in Landschaftsschutzgebieten Hunde auf den ausgewiesenen Wegen bleiben müssen und in Naturschutzgebieten sind Hunde anzuleinen!

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Stand: 22.08.2014

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