Archiv-Beitrag vom 31.05.2010Wohnraumförderung 2010 für barrierefreies Bauen und Wohnen sowie Neubau von Sozialwohnungen

Archiv-Beitrag vom 31.05.2010Wohnraumförderung 2010 für barrierefreies Bauen und Wohnen sowie Neubau von Sozialwohnungen

Mülheim an der Ruhr erhält abermals eine höhere Mittelzuweisungen vom Land Nordrhein-Westfalen sowohl für den Abbau von Barrieren und behindertengerechten Um- und Ausbau als auch für die Neuschaffung von Sozialwohnungen.

Das Land NRW fördert den Abbau von Barrieren / behindertengerechten Umbau mit zinsgünstigen Darlehen. Gefördert wird z.B. der Einbau eines Aufzuges oder die Schaffung bodengleicher Duschplätze. Antragsberechtigt ist nur der Eigentümer, der den Antrag vor Durchführung der Baumaßnahmen stellen muss. Das Land beteiligt sich dann mit 50 Prozent an den förderfähigen Baukosten, maximal 15.000,00 Euro für jede Wohnung. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Bau/Umbaukosten von mindestens 3.000,00 Euro entstehen und dass für die gewährten Darlehen grundsätzlich eine Sicherung im Grundbuch erfolgt. Ausgenommen davon sind nur Darlehen bis zu einem Betrag von 15.000 EURO für Maßnahmen in einem selbstgenutzten Wohneigentum. Die Zinsen betragen 0,5 Prozent in den ersten zehn Jahren, danach sechs Prozent. Die Tilgung erfolgt mit zwei Prozent.

Zusätzlich reicht das zugewiesene Kontingent, um ca. 18 Neubauwohnungen zu fördern. Weitere Mittelzuweisungen sind jedoch grundsätzlich möglich. Verstärkt soll dabei die Förderung besonderer Wohnformen im Vordergrund stehen– z. B. gemeinschaftliches Wohnen in Gruppenwohnungen für Studenten und/oder mit älteren Generationen. Studentenheime herkömmlichen Typs (Appartements) werden nicht gefördert.

Nähere Auskünfte erteilt das Team Wohnbauförderung des Amtes für Geodatenmanagement, Vermessung, Kataster und Wohnbauförderung im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5 unter den Telefonnummern 455 – 6410 / -12 / -14/ -15 / -17. 

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Stand: 31.05.2010

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