Archiv-Beitrag vom 25.09.2014Haushaltsplanentwurf 2015 ff. eingebracht

Archiv-Beitrag vom 25.09.2014Haushaltsplanentwurf 2015 ff. eingebracht

Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld und Stadtkämmerer Uwe BonanOberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld und Stadtkämmerer Uwe Bonan haben dem Rat am 25. September den Haushaltsplanentwurf 2015 ff. vorgelegt. Auch wenn wie bereits in den Vorjahren viele negative externe Einflussfaktoren abgefangen werden mussten, kann die Stadt immer noch einen Haushaltsausgleich im Jahr 2021 darstellen und so die Vorgaben der Bezirksregierung aus der aktuellen Haushaltsverfügung grundsätzlich erfüllen.

Hauptursachen für die nicht zu beeinflussenden Abweichungen gegenüber der alten Planung sind sinkende Schlüsselzuweisungen, steigende Personal- und Versorgungsaufwendungen aufgrund von Tarif- und Besoldungserhöhungen sowie Ausweitungen in den Bereichen Soziales, Kinder und Jugend. Auch die ersten Entlastungen vom Bund im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie die Reduzierung der Zinsaufwendungen können die Haushaltsverschlechterungen nicht kompensieren, so dass weitere Haushaltssicherungsmaßnahmen notwendig sind.

Neue HSK-Maßnahmen beziehen sich unter anderem auf die Defizitreduzierung in den Bereichen Tiefgaragen und Hafen. Daneben schlägt die Verwaltung eine Wettbürosteuer sowie die zusätzliche Erhöhung der Grundsteuer B um weitere 50 Punkte ab 2015 vor. Mit der bisher durch das „alte“ und beschlossene Haushaltssicherungskonzept vorgesehen Erhöhung von 30 Punkten ergibt sich ein Hebesatz von 640 % (bisher 560 %). „Wir können nur mit zusätzlichen Einnahmen die eigenständige Handlungsfähigkeit und Lebensqualität unserer Stadt aufrechterhalten“, so Stadtkämmerer Bonan. „Als Alternative bliebe die erneute Diskussion über 40 alte, bisher vom Rat der Stadt verworfene, HSK-Maßnahmen, die insbesondere die Angebote in den Bereichen Kultur und Sport betreffen. Die vorgeschlagene Grundsteuererhöhung würde jede Wohneinheit in Mülheim pro Monat mit durchschnittlich 4,31 Euro belasten.“

Oberbürgermeisterin Mühlenfeld hält dies für vertretbar: „Die schrittweise Anhebung der Grundsteuer B verbessert die Einnahmesituation der Stadt dauerhaft und verlässlich und sichert so die Kommunale Daseinsfürsorge auch für zukünftige Generationen. Diese Steuer ist dafür gemacht, damit Städte und Gemeinden die Leistungen für ihre Bürger und Bürgerinnen finanzieren können. Die Erhöhung betrifft alle Haushalte und auch die Unternehmen, berücksichtigt dabei aber soziale Unterschiede.“

Ferner ist unter anderem eine Weiterführung der Personalkostenreduzierung erforderlich. Das politisch vorgegeben Einsparziel, nämlich bis 2018 rund 16,5 Millionen Euro einzusparen, lässt sich ohne Leistungsreduzierung allerdings nicht umsetzen. Bisher wurden hier Einsparungen von fast 10 Millionen Euro erreicht. Zur Identifizierung möglicher Leistungsreduzierungen ist eine Aufgabenkritik erforderlich. Sie wird ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Erzielung weiterer Einsparungen sein. Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt hierzu eine gesonderte Vorlage zur Entscheidung vorlegen.

Trotz aller Aktivitäten liegt das Defizit für 2015 bei rund 77 Millionen Euro.
„In allen Bereichen, ob in der Verwaltung oder in den Beteiligungsgesellschaften, muss weiterhin sehr sparsam gewirtschaftet werden, um die Planvorgaben zu erreichen“, zeigt Stadtkämmerer Uwe Bonan den weiteren Weg auf.

Die Etatrede der Oberbügermeisterin sowie die Haushaltspräsentation des Stadtkämmerers sind als pdf-Dateien zum Nachlesen beigefügt.

Weitere Informationen finden Sie in den Beiträgen zum Haushalt 2015.

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Stand: 01.10.2014

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