Archiv-Beitrag vom 01.09.2015Haushalt 2015

Archiv-Beitrag vom 01.09.2015Haushalt 2015

Sitzung des Rates der Stadt im Ratssaal.

Die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 nebst Anlagen wurde vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 18. Dezember 2014 beschlossen und der Bezirksregierung Düsseldorf zur Prüfung vorgelegt. Mit Verfügung vom 25. August 2015 wurde das gemäß § 76 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) aufzustellende Haushaltssicherungskonzept genehmigt und die Haushaltssatzung am 31. August 2015 öffentlich bekannt gemacht.

Sie haben im Folgenden die Möglichkeit, die Etatreden der Oberbürgermeisterin und des Stadtkämmerers anlässlich der Etateinbringung des Haushalts 2015 in den Rat der Stadt am 25. September 2014 sowie weitere, im nachfolgenden Text näher erläuterte Dokumente als Datei herunterzuladen.

Die Haushaltssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr enthält neben den Festsetzungen zum Ergebnis- und Finanzplan (§ 1) auch solche zu den Kreditermächtigungen für Investitionen (§ 2), zu den Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigungen, § 3), Festsetzungen zur Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der Verringerung der allgemeinen Rücklage (§ 4), die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung (§ 5), die Festsetzung der Steuersätze (§ 6), die Verpflichtung zur Umsetzung der im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen zur Wiederherstellung des Haushaltsausgleiches im Jahre 2021 (§ 7), weitere Kreditermächtigungen für Investitionen zur Weiterleitung an die MVG (§ 8), Krediten zur Liquiditätssicherung für die BHM (§ 9), Festsetzungen zum Erlass einer Nachtragssatzung (§ 10) und deren Einschränkung (§ 11), Festsetzungen zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (§ 12), zum Stellenplan des Haushaltsjahres (§ 13) und zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung (§ 14).

Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich 

  • erzielbaren Erträge und eingehenden Einzahlungen,
  • entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und
  • notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Der Vorbericht zum Haushaltsplan soll einen Überblick über die Eckpunkte des Haushaltsplans geben und die Entwicklung und aktuelle Lage der Gemeinde darstellen. Seine gesetzliche Grundlage findet sich im § 7 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW). 

Wie bereits für das Jahr 2014 war auch für das Haushaltsjahr 2015 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.

Das Investitionsprogramm enthält die im Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

In den kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens sind dem Haushaltsplan Übersichten mit bezirksbezogenen Haushaltsangaben beizufügen (§ 1 Absatz 2, Ziffer 9 GemHVO NRW).

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Stand: 11.12.2017

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