Istanbul Konvention

Istanbul Konvention

Am 11. Mai 2011 unterzeichneten 13 Mitgliedsstaaten des Europarates das "Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt", besser bekannt als „Istanbul-Konvention“, weil die Sitzung in Istanbul stattfand.

In Deutschland ist die Ratifizierung der Istanbul Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft getreten. Bund, Länder und Kommunen sind nun aufgefordert, gemeinsam zu handeln und daran zu arbeiten, die Konvention in die Tat umzusetzen. Das bedeutet, sie müssen Maßnahmen zur Prävention gegen Gewalt an Frauen und Mädchen und zum direkten Schutz vor jeglicher Form von Gewalt ergreifen.

Eine Frau hat sich zurückgezogen und hat Angst. Symbol für Häusliche Gewalt gegen Frauen - Pixabay

Gewalt gegen Frauen und Mädchen hat viele Erscheinungsformen. Sie umfasst psychische und körperliche Gewalt, Nachstellung / Stalking, sexualisierte Gewalt, Vergewaltigung, sexuelle Belästigung, Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung sowie Gewalt in engen sozialen Beziehungen (körperliche, sexualisierte, psychische, wirtschaftliche Gewalt).

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der geschlechtsspezifischen Diskriminierung. Sie ist Ausdruck historisch gewachsener, ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern (strukturelle Gewalt) und verhindert die Gleichstellung der Geschlechter.

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Stand: 12.04.2023

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