Rechtsgrundlagen
Die Einrichtung einer Gleichstellungsstelle beziehungsweise eines Frauenbüros ist eine Pflichtaufgabe jeder kommunalen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen, die mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner zählt. Die Stadt Mülheim an der Ruhr setzt sich bereits seit Jahrzehnten für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein und richtete als vierte Stadt in Nordrhein-Westfalen zum 1. März 1985 eine Gleichstellungsstelle ein.
Jede kommunale Gleichstellungsbeauftragte hat Aufgaben, Rechte und Pflichten
- einerseits im verwaltungsinternen und
- andererseits im verwaltungsexternen Bereich.
Die gesetzlichen Grundlagen dazu bilden das Grundgesetz (GG), die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und das Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG NRW) sowie eine Anzahl weiterer Spezialgesetze.
Kontakt
Stand: 23.01.2020
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