Zwangsheirat
Sie sollen gegen Ihren Willen verheiratet werden? Sie fühlen sich bedroht oder sollen in Ihrem Herkunftsland zu einer Ehe gezwungen werden?
Bei einer Zwangsverheiratung wird mindestens eine*r der Eheleute durch die Ausübung von Gewalt oder durch Drohungen zum Eingehen einer formellen oder informellen (also durch eine religiöse oder soziale Zeremonie geschlossenen) Ehe gezwungen. Eine Weigerung, die Ehe einzugehen, hat entweder kein Gehör gefunden oder der oder die Betroffene hat es nicht gewagt, sich zu widersetzen.
Von einer Zwangsehe spricht man, wenn eine Person gezwungen wird, eine bereits geschlossene Ehe gegen ihren Willen fortzuführen.
Heiratsverschleppung bezeichnet eine besondere Form der Zwangsverheiratung im Ausland. Mädchen und Jungen beziehungsweise junge Frauen und Männer werden dabei in ihrem Herkunftsland oder dem ihrer Eltern, wo sie üblicherweise die Ferien verbringen, gegen ihren Willen verlobt oder verheiratet und müssen oftmals im Ausland bleiben.
Unter www.zwangsheirat.de bietet der "TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e.V." viele hilfreiche Informationen für Betroffene und Fachleute.
Erklärvideo #NRW gegen Zwangsheirat:
Mit dem Aufruf des Videos wird eine Verbindung zu youtube.com aufgebaut.
(Quelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung)
Kontakt
Stand: 30.10.2023
[schließen]
Bookmarken bei
Facebook
Twitter
Google
Mister Wong
VZ Netzwerke
del.icio.us