Zwangsheirat
Sie sollen gegen Ihren Willen verheiratet werden? Sie fühlen sich bedroht oder sollen in Ihrem Herkunftsland zu einer Ehe gezwungen werden?
Bei einer Zwangsverheiratung wird mindestens einer der Eheleute durch die Ausübung von Gewalt oder durch Drohungen zum Eingehen einer formellen oder informellen (also durch eine religiöse oder soziale Zeremonie geschlossenen) Ehe gezwungen. Eine Weigerung, die Ehe einzugehen, hat entweder kein Gehör gefunden oder der oder die Betroffene hat es nicht gewagt, sich zu widersetzen.
Von einer Zwangsehe spricht man, wenn eine Person gezwungen wird, eine bereits geschlossene Ehe gegen ihren Willen fortzuführen.
Heiratsverschleppung wird eine besondere Form der Zwangsverheiratung im Ausland genannt. Mädchen und Jungen beziehungsweise junge Frauen und Männer werden dabei in ihrem Herkunftsland oder dem Herkunftsland ihrer Eltern, wo sie üblicherweise die Ferien verbringen, gegen ihren Willen verlobt oder verheiratet und müssen oftmals im Ausland bleiben.
Unter www.zwangsheirat.de bietet der "TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e.V." viele hilfreiche Informationen für Betroffene und Fachleute.
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Stand: 30.09.2020
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