Stalking

Stalking

Was ist "Stalking"?

"Stalking" ist ein Begriff aus dem Englischen und bezeichnet ein willentliches, häufig wiederkehrendes und beharrliches Verfolgen und Belästigen einer anderen Person über einen längeren Zeitraum. Der*Die Täter*in stellt dem Opfer nach, beobachtet und terrorisiert es. Hintergrund ist oftmals eine gescheiterte Beziehung, deren Aufrechterhaltung auf diese Weise erstrebt werden soll, oder der Versuch einer Kontakt- oder Beziehungsaufnahme.

Stalking-Handlungen beeinträchtigen den Tagesablauf und die Lebensqualität der Opfer erheblich. - shutterstock, Gleichstellungsstelle

In der Regel handelt es sich beim Stalking nicht um eine klar abzugrenzende Einzeltat, sondern setzt sich vielmehr aus einer Reihe sich wiederholender Handlungen über einen längeren Zeitraum zusammen. Dies reicht von unerwünschten Telefonanrufen und schriftlichen Mitteilungen über Verfolgung, Beobachtung und Überwachung bis hin zu Drohungen, übler Nachrede, Sachbeschädigungen sowie körperlichen und psychischen Gewalthandlungen. Stalker*innen geht es um Macht und Kontrolle. Sie wollen den Alltag der Opfer dominieren. 

Zunächst fühlen sich die Opfer "nur" belästigt. Hält das Stalking jedoch an oder verändert sich die Qualität und Häufigkeit, so fühlen sich viele Opfer zunehmend hilflos. Nicht selten beeinträchtigen die Stalking-Handlungen den Tagesablauf und die Lebensqualität erheblich. Wenn das Opfer nichts gegen das Stalking unternimmt, kann es Monate oder sogar Jahre andauern.

Stalking-Handlungen können unter anderem sein:

  • häufige Telefonanrufe zu jeder Tages- und Nachtzeit, privat und während der Arbeit
  • permanentes Kontaktieren auf sozialen Netzwerken, zum Beispiel Facebook, Instagram
  • massenhaftes Zusenden von Whatsapp- oder SMS-Nachrichten, Briefen, Notizen oder E-Mails
  • hinterlassen unzähliger Nachrichten auf dem Anrufbeantworter oder der Mailbox
  • häufige Präsenz vor der Wohnung, der Arbeitsstelle, im Supermarkt und mehr
  • Verfolgen bei täglichen Wegen zur Arbeit, zum Sport, zu Freund*innen
  • Ausspionieren des Tagesablaufs, des sozialen Umfelds und persönlicher Daten
  • Bestellungen von Waren und Dienstleistungen werden auf dem Namen der Betroffenen getätigt
  • unerwünschte Geschenke
  • ungewollte Veröffentlichung persönlicher Informationen (z. B. private Fotos) bis hin zum Identitätsdiebstahl 
  • Einbruch, Sachbeschädigungen, zum Beispiel am Auto, Haus, im Garten und mehr
  • Drohungen, Beleidigungen, Belästigungen, Nötigungen bis hin zur Körperverletzung

Stark zugenommen hat auch das so genannte Cyberstalking, also das Belästigen und Verfolgen in der digitalen Welt. Hierbei verwendet der*die Täter*in häufig sogenannte Spionage-Apps (Spy-Apps), die heimlich auf das Smartphone des Opfers installiert wurden. Spionage-Apps können Gesprächsverläufe, Bilder, Standorte und vieles mehr von einem Smartphone an eine andere Person weiterleiten. Die Apps sind für das Opfer in der Regel nicht erkennbar. Die heimliche Installation solcher Apps und das Ausspionieren von Daten sind strafbar. 

Kurzfristige Handlungen, die aufgrund von vorübergehendem Liebeskummer oder Wut getätigt werden, sind noch kein Stalking. Von Stalking wird erst dann gesprochen, wenn die Verfolgung und Belästigung andauern, sich häufig wiederholen, die Taten strafbar werden und die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt wird. Siehe § 238 Strafgesetzbuch - StGB.

Wer stalkt?

Die Mehrzahl der Betroffenen kennt den*die „Stalker*in“. Häufig sind die Täter*innen ehemalige Beziehungspartner*innen oder Männer und Frauen, die eine Zurückweisung oder Trennung nicht akzeptieren. Täter*innen können aber auch flüchtige Bekannte oder Freund*innen sein oder aus dem beruflichen Umfeld kommen. Nur selten sind die stalkenden Personen den Betroffenen völlig unbekannt. 

Wer wird gestalkt?

Stalking kann allen widerfahren. Betroffen sind Menschen jeden Alters und Geschlechts, jeden Berufs und Einkommens, jeder Religion und Nationalität. Frauen sind überdurchschnittlich häufig betroffen.

Was kann ich tun?

  • Holen Sie sich frühzeitig Hilfe bei einer Beratungseinrichtung. Hier erhalten Sie Unterstützung, bekommen Auskunft über Ihre Möglichkeiten und können gemeinsam die nächsten Schritte planen. Siehe dazu: Wer kann mir helfen? 
  • Informieren Sie Ihr soziales Umfeld (Freund*innen und Bekanntenkreis, Familie, Nachbar*innen, Arbeitskolleg*innen) und bitten Sie diese, keine Informationen über Sie herauszugeben. 
  • Machen Sie dem*der Täter*in nur einmal, dafür aber unmissverständlich, klar, dass Sie keinen Kontakt (mehr) wünschen - am besten in Gegenwart von Zeug*innen. Danach brechen Sie konsequent jeden Kontakt zu dem*der Täter*in ab und lassen sich auch nicht mehr "auf ein letztes klärendes Gespräch" ein. 
  • Sammeln Sie Beweise! Dokumentieren beziehungsweise speichern Sie alle Anrufe, SMS, Chat-Nachrichten, E-Mails, Briefe oder Texte auf dem Anrufbeantworter. Fertigen Sie Screenshots an und notieren Sie jeden (versuchten) Kontakt (mit Ort, Datum und Uhrzeit) und die für Sie daraus entstandenen Auswirkungen. Bitten Sie auch mögliche Zeug*innen, dies zu tun. Für eine Strafverfolgung ist die Rekonstruktion des Stalking-Verlaufs sehr wichtig! 
  • Hilfreich bei der Dokumentation ist die Stalking Tagebuch-App (NO STALK App) des Weißen Rings nostalk.de.
  • Findet das Stalking auch an Ihrem Arbeitsplatz statt oder hat es dort Auswirkungen, informieren Sie Ihre*n Arbeitgeber*in.
  • Schützen Sie Ihre Identität! Sichern oder löschen Sie Ihre Accounts bei sozialen Netzwerken, ändern Sie Ihre Passwörter, die E-Mail Adresse und Ihre Handynummer und beantragen Sie eine Auskunftssperre beim Meldeamt für Einwohner*innen. Informieren Sie sich über weitere technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummer, Fangschaltung (Beantragung beim Telefonunternehmen, Anrufbeantworter). 
  • Falls Sie von der stalkenden Person verletzt wurden, lassen Sie Ihre Verletzungen medizinisch behandeln und dokumentieren, eventuell auch im Rahmen einer Anonymen Spurensicherung! Gehen Sie dafür in eine ärztliche Praxis oder ins Krankenhaus. 
  • Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, gehen Sie zu einer Beratungsstelle oder holen Sie juristischen Rat ein. Klären Sie, ob bereits genügend Nachweise gesammelt wurden, welche Vorgehensweise am sinnvollsten ist und ob Kosten auf Sie zukommen.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei! Dies können Sie bei jeder Polizeidienststelle tun. Stalking ist seit 2007 ein eigener Straftatbestand, der mit bis zu drei Jahren bestraft werden kann. Viele Stalking-Handlungen fallen auch unter andere Straftatbestände und können unter Umständen gesondert angezeigt werden, wie beispielsweise Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung. Damit ein Strafverfahren in Gang gebracht werden kann, muss innerhalb von drei Monaten nach der Tat ein Strafantrag gestellt werden. Es hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen Stalkende Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören. 
  • Bei akuter Bedrohung wählen Sie 110! 

Wer kann mir helfen?

Menschen, die Opfer von Stalking wurden, leiden nicht selten unter psychischen und körperlichen Symptomen als Folge des Stalkings. Sie fühlen sich oft nicht mehr sicher und haben Angst vor neuen Angriffen. Das kann zum sozialen Rückzug führen. 
Daher: Holen Sie sich professionelle Hilfe! Lassen Sie sich beraten, was Sie tun können und wie Sie sich wehren können!

Stalking-Handlungen beeinträchtigen den Tagesablauf und die Lebensqualität der Opfer erheblich. - shutterstock, Gleichstellungsstelle

Diese Beratungsstellen können Ihnen helfen: 

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"
Sie erhalten rund um die Uhr eine kostenlose und anonyme Beratung per Telefon, Chat oder E-Mail in 18 Sprachen. Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Auch Angehörige und Freund*innen werden beraten.

Weißer Ring
Der gemeinnützige Verein "Weißer Ring" berät Menschen, die Opfer von Kriminalität und Gewalt geworden sind. Kostenlose und anonyme Beratung per Telefon (7 bis 22 Uhr), vor Ort oder online. Auch Angehörige werden beraten.

Frauenberatung Mülheim an der Ruhr
Die Frauenberatungsstelle des Vereins "Hilfe für Frauen" steht allen Frauen offen, die Rat und Hilfe in besonderen und schwierigen Lebenslagen suchen.

Polizeipräsidium Essen
Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz
Büscherstraße 2-6
45117 Essen

Polizeiwache Mülheim an der Ruhr
Von-Bock-Straße 50
45468 Mülheim an der Ruhr

  • Telefon: 0201 / 829-0

Für eine anwaltliche Beratung wenden Sie sich bitte an die örtlichen Kanzleien von Anwält*innen.

Kontakt


Stand: 25.09.2024

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