Abtretungserklärung
Angestellte Kindertagespflegepersonen (KTPP) müssen vor Betreuungsbeginn eine unterzeichnete Abtretungserklärung in der Servicestelle für Betreuungsangebote einreichen. Angestellte Kindertagespflegepersonen treten ihre Ansprüche nach § 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) an ihre*n Arbeitgeber*in ab, da ein monatliches Gehalt bezogen wird.
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Stand: 16.04.2024
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