Allgemeine Bedingungen zur Bewilligung von Jugendhilfe (Pflegegeld)

Allgemeine Bedingungen zur Bewilligung von Jugendhilfe (Pflegegeld)

Mädchen im Kleinkindalter hält ihr Gesicht ganz nah in die Kamera. Opstapje, Kinderbetreuung, Eltern, Familie - Bild von Jeniffer, Wai Ting Tan auf Pixabay

Die Förderung in Kindertagespflege (KTP) umfasst unter anderem die Gewährung einer laufenden Geldleistung (Jugendhilfe) an die Kindertagespflegeperson gemäß  § 23 SGB VIII - Förderung in Kindertagespflege. Die vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Allgemeinen Bedingungen zur Bewilligung von Jugendhilfe beinhalten die Voraussetzung zur Leistungsgewährung.

Zurück zum A bis Z-Register.

Kontakt


Stand: 08.02.2024

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel