Beantragung von Jugendhilfe in der Kindertagespflege (Pflegegeld)

Beantragung von Jugendhilfe in der Kindertagespflege (Pflegegeld)

Die Jugendhilfe beziehungsweise das Pflegegeld ist vor Betreuungsbeginn in der Servicestelle für Betreuungsangebote im Historischen Rathaus, Am Rathaus 1, zu beantragen.

Person füllt am Tisch einen Antrag beziehungsweise ein Formular aus. - Canva.com

Wenn die Entscheidung für eine Kindertagespflegeperson gefallen ist, können die Antragsunterlagen zur Bewilligung von Jugendhilfe (Pflegegeld) auf der Internetseite der Stadt Mülheim an der Ruhr über die Suche unter: „Kindertagespflege A bis Z“ heruntergeladen werden. Hier finden Sie auch alle weiteren Informationen zur Kindertagespflege zum Nachlesen.

In Einzelfällen können die Antragsunterlagen per Post an die Eltern versandt werden. Dazu sind folgende Angaben erforderlich:

  • Postanschrift
  • Name und Geburtsdatum des Kindes
  • Name der Kindertagespflegeperson
  • geplanter Betreuungsbeginn

Die vollständigen, ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen sind vier Wochen vor Betreuungsbeginn an die Servicestelle für Betreuungsangebote zur Bearbeitung zurückzusenden:

Servicestelle für Betreuungsangebote
Zimmer B 02
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
E-Mail: servicestelle.betreuungsangebote@muelheim-ruhr.de

Der Übertragungsweg per E-Mail kann unsicher sein. Wenn Sie eine E-Mail mit persönlichen Daten senden, geschieht dieses in Ihrer Eigenverantwortlichkeit.

Vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen werden nach Zustellung abschließend bearbeitet, wenn folgende Unterlagen unterzeichnet und prüffähig vorliegen:

  • Unterzeichneter Antrag, der gemeinsam von den Personensorgeberechtigten und der Kindertagespflegeperson auszufüllen ist.
  • Angaben zur Bankverbindung der Kindertagespflegeperson (aus Datenschutzgründen im verschlossenen Umschlag separat von der Kindertagespflegeperson gesendet)
  • Arbeitszeitnachweise beider Eltern (Formular) sind dann einzureichen, wenn das Kind das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, die ergänzende Kindertagespflege zusätzlich zu einer bestehenden Betreuung benötigt wird oder der Betreuungsbedarf 45 Wochenstunden übersteigt.
  • Verbindliche Erklärung zum Familieneinkommen, inklusive der Einkommensnachweise

Die mit der Kindertagespflegeperson vertraglich, vereinbarten Betreuungsstunden müssen mit den Stunden zur Berechnung der Jugendhilfe in der Anmeldung übereinstimmen. Eine Kopie des mit der Kindertagespflegeperson geschlossenen, privatrechtlichen Betreuungsvertrages kann dem Antrag beigefügt werden.

Der Antrag wird anhand der verbindlich mitgeteilten Angaben unter Berücksichtigung der Allgemeinen Bedingungen zur Gewährung von Jugendhilfe gemäß § 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) Kindertagespflege und des Kinderbildungsgesetzes bearbeitet. Die Erläuterungen auf dem Antrag (Seite 2) sind zu beachten.

Die Jugendhilfe wird als monatliche Zahlung (zum Monatsanfang) an die Kindertagespflegeperson überwiesen. Sie wird in der Regel bis zum 31. Juli eines Jahres befristet und kann nach schriftlicher Vereinbarung verlängert werden. Bei angestellten Kindertagespflegepersonen erfolgt die Auszahlung an die Arbeitgeber*innen, daher muss eine Abtretungserklärung (Verzicht auf den Jugendhilfeanspruch), seitens der angestellten Kindertagespflegeperson, in der Servicestelle für Betreuungsangebote vorliegen.

Nach Auszahlung wird automatisch ein Bescheid für die Kindertagespflegeperson erstellt, der an die angegebene Postanschrift verschickt wird.

Soweit die Förderung in Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII erfolgt, sind weitere Kostenbeiträge von Eltern an die Kindertagespflegeperson unzulässig.

Für die Verpflegung der Kinder dürfen Kindertagespflegepersonen von den Eltern einen angemessenen Betrag erheben. Anspruchsberechtigte im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes (BUT) können bei der Sozialagentur für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung einen Antrag auf die Übernahme der tatsächlich anfallenden Kosten stellen.

Fragen zur bewilligten Jugendhilfe beantworten Ihnen die zuständigen Mitarbeitenden unter der Telefonnummer: 0208 / 455-4549 und der Telefonnummer: 0208 / 455-4547 oder per E-Mail: servicestelle.betreuungsangebote@muelheim-ruhr.de.

Berechnung des Elternbeitrages

Die Unterlagen zur Berechnung des Elternbeitrages werden intern an die zuständige Abteilung weitergeleitet.

Entsprechend der Elternbeitragssatzung ist bei Bewilligung der Jugendhilfe gemäß § 23 SGB VIII Kindertagespflege, von den Eltern ein einkommensabhängiger Beitrag an das Amt für Kinder, Jugend und Schule zu entrichten, der den Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen entspricht.

Der einkommensabhängige Elternbeitrag wird von den zuständigen Mitarbeitenden des Amtes für Kinder, Jugend und Schule berechnet. 

Bei Fragen zum Elternbeitrag wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechpartnerin.

Beachten Sie bitte auch das Merkblatt über die Erhebung der Elternbeiträge.

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Kontakt


Stand: 10.11.2023

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