Großtagespflege: Zuordnung der Kinder
Die Kindertagespflege ist eine höchstpersönlich zu leistende soziale Dienstleistung, deren alleinige Erfüllung auch nicht im kleineren Umfang auf eine dritte Person übertragen werden kann.
Im Unterschied zur Tageseinrichtung, in der die angebotenen Betreuungszeiten durch unter Umständen wechselndes Personal abgedeckt werden, wird die Kindertagespflege von einer bestimmten Tagespflegeperson geleistet.
Typisches Merkmal der Kindertagespflege ist die höchstpersönliche Dienstleistung einer bestimmten Tagespflegeperson, das heißt lediglich eine bestimmte Person (und keine Personengemeinschaft!) erbringt die Leistung der Betreuung, Bildung und Erziehung eines oder mehrerer Kinder.
Für den Fall einer Zusammenarbeit von Tagespflegepersonen wird auch in der Begründung zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz) die Zuordnung eines Kindes zu einer bestimmten Tagespflegeperson als wichtigstes Abgrenzungsmerkmal zur Einrichtung bezeichnet.
Die jeweilige Kindertagespflegeperson muss anwesend sein, wenn die ihr zugeordneten Kinder vor Ort sind.
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Stand: 29.03.2023
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