Lebensmittelhygiene Leitlinie

Lebensmittelhygiene Leitlinie

Die Zubereitung von Lebensmitteln findet in der Kindertagespflege (KTP) als familiennahe Kindertagesbetreuung im Alltag regelmäßig statt. Kinder haben hier die Möglichkeit zu erfahren und zu erleben, wie Lebensmittel verarbeitet werden, je nach Entwicklungsstand sogar selbst dabei mitzuhelfen. Der Bildungsort „Küche“ ist daher ein besonderes Qualitätsmerkmal der Kindertagespflege. Dass das Ganze unter hygienischen Bedingungen stattfinden soll, um Krankheiten zu vermeiden, ist für verantwortungsbewusste Kindertagespflegepersonen (TPP) selbstverständlich.

Kleines Kind kocht gemeinsam mit der Kindertagespflegeperson. Sie schneiden Karotten. Tagespflegenest, Kita, Kindergarten, Kinderbetreuung, Pflegevater, Pflegemutter, Kindertagespflege - Canva

Für die Großtagespflege, in der bis zu maximal neun Kinder durch höchstens drei Kindertagespflegepersonen in angemieteten Räumen (Kinderbildungsgesetz § 4) betreut werden, ist die Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz § 43 Absatz 1 Nr. 1  nachzuweisen. Das Infektionsschutzgesetz fordert diese Belehrung von allen Personen, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel (unter anderem Milchprodukte, Kindernahrung und mehr) in Umlauf bringen.

Als Orientierung für die Praxis kann eine Veröffentlichung des Bundesverbandes Kindertagespflege e.V. heruntergeladen werden:
Leitlinie für eine gute Lebensmittelhygienepraxis in der Kindertagespflege

Für alle Mülheimer Kindertagespflegepersonen, die in Kindertagespflegenestern beziehungsweise in der institutionellen Kindertagespflege (Großtagespflege) tätig sind, wird die Informationsveranstaltung nach Vorlage des gültigen Personalausweises im Gesundheitsamt, Heinrich-Melzer Straße 3, 45468 Mülheim an der Ruhr angeboten.
Die regelmäßigen Termine finden Sie im Beitrag zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Gebühr ist privat zu leisten.
Eine Kopie der Teilnahmebescheinigung ist in der Servicestelle einzureichen.
Der*Die Arbeitgeber*in ist verpflichtet, die Belehrung alle zwei Jahre für die Mitarbeiter*innen zu wiederholen und auf der Bescheinigung zu dokumentieren.

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Stand: 31.05.2023

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