Praktikantinnen und Praktikanten
Da in der Kindertagespflege Praktikanten und Praktikantinnen beschäftigt werden, benötigen diese ein erweitertes Führungszeugnis. Aufgrund ihrer Tätigkeit haben Praktikantinnen und Praktikanten einen entsprechenden Kontakt zu Kindern und Schutzbefohlenen. Das Schreiben zur Beantragung des Führungszeugnisses ist in der Servicestelle für Betreuungsangebote erhältlich. Rechtsgrundlage hierfür ist § 72 a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Sollten Praktikantinnen, Praktikanten oder ehrenamtlich tätige Personen beschäftigt werden, ist eine Kopie des Führungszeugnisses und das Formular „Meldung über die Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten“ auszufüllen, zu unterschreiben und in der Servicestelle für Betreuungsangebote einzureichen.
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Kontakt
Stand: 19.10.2020
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