Artenschutz
Gemäß dem Washingtoner Artenschutzabkommen beziehungsweise der BundesartenschutzVO wird die gewerbliche und private Tierhaltung von geschützten Tieren überwacht.
Vor Ort ist in der Regel die Auswertung verschiedenster Informationen erforderlich.
- 1. Tierartbestimmung hinsichtlich der Schutzwürdigkeit
(Liste WA I oder WA II) der Tiere.
- 2. Überprüfung der gegebenenfalls vorhandenen Begleitdokumente
(zum Beispiel CITES-Bescheinigungen)
- 3. Werden die Tiere artgerecht gehalten, zeigen die Tiere Auffälligkeiten?
- 4. Ist eine Beschlagnahmung oder Sicherstellung der Tiere erforderlich?
Kontakt
Stand: 11.01.2012













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