Artenschutz

Gemäß dem Washingtoner Artenschutzabkommen beziehungsweise der BundesartenschutzVO wird die gewerbliche und private Tierhaltung von geschützten Tieren überwacht.

Vor Ort ist in der Regel die Auswertung verschiedenster Informationen erforderlich.

  • 1. Tierartbestimmung hinsichtlich der Schutzwürdigkeit
    (Liste WA I oder WA II) der Tiere.
  • 2. Überprüfung der gegebenenfalls vorhandenen Begleitdokumente
    (zum Beispiel CITES-Bescheinigungen)
  • 3. Werden die Tiere artgerecht gehalten, zeigen die Tiere Auffälligkeiten?
  • 4. Ist eine Beschlagnahmung oder Sicherstellung der Tiere erforderlich?

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Stand: 11.01.2012

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