Versickerung und Einleitung von Niederschlagswasser

Versickerung von NiederschalgswasserAllgemein
Gleich einem Schwamm speichert der Boden, je nach Bodenart und Bewuchs das Regenwasser. Versiegelte Flächen können entsprechend kein Wasser speichern. Wenn der Boden das Niederschlagswasser nicht aufnehmen kann, dann fließt es sehr rasch und in großen Mengen über die Kanalisation in die Flüsse. Das Niederschlagswasser von den befestigten Flächen wird in der Regel in die Kanalisation eingeleitet. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch auch eine Versickerung oder Einleitung in ein Oberflächengewässer möglich. Seit dem 1. Januar 1996 ist die Regenwasserversickerung oder ortsnahe Einleitung in ein Gewässer für Grundstücke, die nach diesem Zeitpunkt erstmals bebaut bzw. befestigt werden, sogar grundsätzlich vorgeschrieben.

Versickerung und Einleitung in ein Gewässer
Die Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer ist mit folgenden Vorteilen verbunden:

  • mögliche Einsparung von Abwassergebühren
  • ein wertvoller Beitrag für die Umwelt durch die Rückführung des Regenwassers in den natürlichen Wasserkreislauf.

Folgende Systeme können zum Einsatz kommen:

  • Muldenversickerung
  • Rigolenversickerung
  • Schachtversickerung
  • Einleitung in ein Gewässer

Die Wahl der Versickerungsmethode hängt von der Durchlässigkeit der Böden, dem Abstand zum Grundwasser, dem Grundwasserschutz und der verfügbaren Fläche ab.

Wasserrechtliche Erlaubnis
Die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser bedarf je nach Versickerungsart einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Die großflächige Versickerung des Niederschlagswassers über die belebte Bodenzone, zum Beispiel durch das freie Auslaufen über eine Rasenfläche, bedarf keiner wasserrechtlichen Erlaubnis. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist erforderlich, wenn das Niederschlagswasser über Sickeranlagen gezielt in den Untergrund oder in ein Gewässer eingeleitet wird.
Die erforderlichen Anlagen zur Versickerung des Niederschlagswassers müssen den Regeln der Technik entsprechen. Grundlage für die Berechnung bildet das Arbeitsblatt A 138 der Abwassertechnischen Vereinigung (ATV-DVWK).
Sie können für die an die Versickerungsanlage oder an das Gewässer angeschlossene Fläche eine Befreiung von der Niederschlagswassergebühr beantragen. Die Möglichkeit der Reduzierung der Abwassergebühr ist bei der Stadtentwässerung Mülheim GmbH zu erfragen.
Für die wasserrechtliche Erlaubnis wird eine Gebühr in Höhe mindestens 100 Euro erhoben.

Die entsprechenden Anträge können Sie aus den Dateien zum Kontext herunterladen.

 

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Kontext


Stand: 24.05.2012

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