2019 Equal Pay Day
Frauen und Geld - diese Beziehung ist nicht ohne Komplikationen, insbesondere da, wo es um selbst erwirtschaftete Ansprüche im Beruf geht.
Historisch gesehen ist die Geschichte der weiblichen Erwerbstätigkeit in Deutschland noch recht jung, denn die ersten anerkannten Ausbildungsberufe für Frauen wurden erst 1903 (Krankenpflege) beziehungsweise 1917 (Kinderpflege) in die preußische Berufsordnung aufgenommen. Zuvor waren im Prinzip alle von Frauen ausgeführten Tätigkeiten in der Kranken- und Kinderpflege unter den Begriff „Liebedienerei“ gefasst und - sozusagen als weiblicher Beitrag zu gesellschaftlichen Erfordernissen - weitgehend ohne Entgelt zu verrichten. So waren beispielsweise die berühmten „Diakonissen“ in Kaiserswerth fachlich auf einem international anerkannten Qualitätsniveau - sie waren aber zunächst keine berufsmäßigen Pflegerinnen, sondern barmherzige Schwestern. Dieses grundsätzliche Muster, „Frauenberufe“ als Erweiterung der weiblichen Sorgeaufgaben und anderer typisch weiblicher Neigungen zu interpretieren, macht eine angemessene Bewertung der entsprechenden Tätigkeiten schwierig, sogar innerhalb tariflicher Bewertungsvorgaben. Es ist immer noch teurer, ein Auto zu warten als ein Kind zu pflegen, obwohl weder die Komplexität der Dienstleistung noch der Grad der Verantwortung eine derart unterschiedliche Bewertung hergeben.
Dieses strukturelle Missverhältnis ist einer der Gründe für die bis heute wirksamen Statusunterschiede der Geschlechter im Arbeitsleben. Um eine tatsächliche Gleichstellung und vor allem existenzsichernde Beschäftigung von Frauen zu befördern, sind gesetzliche Vorgaben und staatliche Maßnahmen, zu denen auch die institutionalisierte Gleichstellung in Gestalt der Gleichstellungsbeauftragten zählt, nach wie vor erforderlich.
Antje Buck, Gleichstellungsbeauftragte Mülheim an der Ruhr
Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite Equal Pay Day.
Fakten zum Equal Pay Day
Der Gender Pay Gap (GPG) beschreibt die geschlechtsspezifische Lohnlücke: den prozentualen Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Männern und Frauen. Die vom Statistischen Bundesamt errechneten Bruttostundenlöhne der Frauen betrugen im Jahr 2017 16,59 Euro, während Männer auf 21 Euro kamen. Damit liegt die Lohnlücke in Deutschland bei 21 Prozent. Weitere Informationen zur Berechnung des Gender Pay Gaps finden Sie beim Statistischen Bundesamt.
Der Equal Pay Day markiert symbolisch die geschlechtsspezifische Lohnlücke. Umgerechnet ergeben sich daraus 77 Tage, die Frauen 2019 umsonst arbeiten, und das Datum des nächsten Equal Pay Day am 18. März 2019.
Kontakt
Stand: 23.01.2019
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