Charta der Gleichstellung

Charta der Gleichstellung

Mülheimer Gleichstellungsaktionsplan

Die Stadt Mülheim an der Ruhr hatte sich nach einem Ratsbeschluss und der Unterzeichnung der "Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" im April 2013 verpflichtet, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf kommunaler Ebene zu fördern, auszubauen und einen Gleichstellungsaktionsplan aufzustellen. Die Charta der Gleichstellung besteht aus neun Handlungsfeldern, die insgesamt 30 Artikel umfassen. 

Die Stadt Mülheim an der Ruhr hatte sich nach einem Ratsbeschluss und der Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene im April 2013 verpflichtet, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf kommunaler Ebene zu fördern, auszubauen und einen Gleichstellungsaktionsplan aufzustellen. - Pixabay, Gerd Altmann

Im Mülheimer Gleichstellungsaktionsplan beschränkt sich die Verwaltung auf drei Handlungsschwerpunkte:

  • "Vereinbarkeit von Beruf und Familie",
  • "Förderung von Chancengleichheit in der Stadtverwaltung und in der freien Wirtschaft" und
  • "Sicherheit und Gewaltfreiheit".

Er umfasst den Berichtszeitraum 2014 bis 2018. In dieser Zeit wurden zahlreiche Maßnahmen und Umsetzungsschritte realisiert, Absprachen getroffen und manchmal auch einfach nur Impulse gegeben. Beispielhaft wurden 83 Maßnahmen aufgeführt und schematisch sowie detailliert beschrieben.

Der Mülheimer Gleichstellungsaktionsplan bietet mit seinen drei Handlungsschwerpunkten und den zahlreichen Maßnahmen eine gute Übersicht gleichstellungspolitischen Engagements in unserer Stadt und zeigt, dass wir in den vergangenen Jahren intensiv am Thema Gleichberechtigung gearbeitet haben und bereits vieles erreichen konnten: Denn gravierende Veränderungen im Geschlechterverhältnis der letzten Jahrzehnte erfordern auch eine Umgestaltung des kommunalen Handels. Zum Beispiel stoßen bestens ausgebildete Frauen leider immer noch auf festgefahrene Arbeits-, Einkommens- und Verwaltungsstrukturen, die eine gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben erschweren.

Die Verwaltung hat nun beste Voraussetzungen dafür geschaffen, in vielen Bereichen vorbildlich und zukunftsweisend zu agieren, wie zum Beispiel bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Nun geht es an die Praxis.

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Stand: 25.09.2024

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