Häufig gestellte Fragen zum Thema Flüchtlinge

Häufig gestellte Fragen zum Thema Flüchtlinge

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Wie viele Asylbewerber und Flüchtlinge leben zurzeit in Mülheim?
Aktuell sind es 960 Menschen; seit Anfang 2014 werden vom Land in steigender Anzahl Personen monatlich neu nach Mülheim an der Ruhr zugewiesen. Einige verlassen Mülheim auch wieder.


Woher kommen die Menschen?
Es sind Menschen aus den weltweiten Kriegs- und Krisengebiete, wer zu uns kommt, hängt von den Entwicklungen in den Krisenregionen ab und von den Zuweisungen, welche die Bezirksregierung Arnsberg vornimmt. Genaueres, wer wann und woher kommt, wird nur mit wenigen Tagen Vorlauf bekannt. Bei den Flüchtlingen handelt es sich nicht um EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien, die sich innerhalb der EU frei orientieren können und sich ihren Wohnraum selber suchen.


Welche Menschen kommen?
Es sind sowohl einzelne Frauen und Männer als auch Familien mit Kindern.


Wo werden die Menschen untergebracht?
Die Menschen werden möglichst in Wohnungen verteilt im Stadtgebiet untergebracht. Sammelunterkünfte oder Containerlösungen konnten bislang vermieden werden. Dieses Vorgehen hat sich für das Zusammenleben in der Stadt bewährt. Ein Großteil der angemieteten Wohnungen wurde von der Service- Wohnungsvermietungs- und Baugesellschaft mbH (SWB) zur Verfügung gestellt. So wurden zum Beispiel 42 Wohnungen ab Oktober 2014 an der Gustavstrasse von SWB für die Dauer von fünf Jahren angemietet.

In den bisherigen und neu hinzugekommenen Wohngebäuden gibt es an sieben Tage in der Woche rund um die Uhr eine Betreuung für die Bewohner, die zugleich auch Ansprechpartner für die Bürger ist. Zudem gibt es eine Kontakt-Telefonnummer (455-5401) für Fragen, Kritik und Anregungen. Darüber hinaus kümmern sich bewährte und etablierte Betreuungseinrichtungen um die Menschen. Seitens der Verwaltung sind dies der Sozialdienst für ausländische Flüchtlinge und das Kommunale Integrationszentrum. Nicht städtische Einrichtungen sind zum Beispiel das Flüchtlingsreferat und die Flüchtlings- und Migrationsberatung.

Für eine Zeitdauer bis Ende 2015 werden Flüchtlinge auch in einem ehemaligen Grundschulgebäude am Fünter Weg in Heißen untergebracht. Eine Unterbringung in Sammelunterkünften soll jedoch grundsätzlich vermieden werden. Bei weiterhin steigenden Flüchtlingszahlen wird eine Unterbringung in Mobilbauten jedoch auch für Mülheim unumgänglich sein. Daher bereitet die Verwaltung zurzeit entsprechende Beschlussfassung für die Gremien vor, um auch künftig eine angemessene Unterbringung der Menschen gewährleisten zu können.


Warum wurden die Wohnungen von der SWB gekündigt?
SWB ist Eigentümerin der Häuser Augustastraße 189 - 197 und Gustavstraße 2 - 24a. Die Grundstücke sollten einer anderen Nutzung zugeführt und die Häuser zu diesem Zweck abgerissen werden. Das hierbei verfolgte Konzept wird aktuell von der SWB überarbeitet. Die Entwicklung eines neuen Planungskonzeptes und das erforderliche planungsrechtlich notwendige Bebauungsplanverfahren erfordern einige Zeit, so dass die jetzt vereinbarte Zwischennutzung möglich geworden ist. Die Häuser Augustastraße 189 - 197 und Gustavstraße 2/4 und 20/22 sollen kurzfristig niedergelegt werden.

Bei der Unterbringung von Flüchtlingen in Dümpten (Mellinghoferstraße) und Heißen (Frohnhauser Weg) wurden keine Wohnungen gekündigt. SWB unterstützt seine Mieterinnen und Mieter dabei, neuen angemessenen Wohnraum zu finden, und hilft zudem, auch in finanzieller Hinsicht, bei Renovierung und Umzug.

Aus dem Umfeld der Wohnungen an der Mellinghoferstraße wurde die Vermutung geäußert, dass Kleingärtnern im Bereich Denkhauser Höfe/Ecke Knüfen die Pacht gekündigt worden sei, um auf dem Gelände zusätzlich einen Containerstandort oder ähnliches zur Unterbringung von Flüchtlingen zu errichten. Dies trifft nicht zu. Die betreffende Fläche gehört RWW. RWW hat dazu erklärt, den Pächtern gekündigt zu haben, weil die Pachteinnahmen in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand (z. B. Verkehrssicherungspflicht) stünden. Aktuell stehe noch nicht fest, wie die Fläche entwickelt werde oder werden könne.


Sollen die Container der Hochschule Ruhr West für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden, wenn die Hochschule umgezogen ist?
Die Stadt Mülheim an der Ruhr plant keine Nutzung der Container der Hochschule Ruhr West für die Unterbringung von Flüchtlingen.


Sprechen die Menschen Deutsch?
Einzelne werden Deutsch können, die Mehrheit vermutlich nicht. Es wird wie bisher Angebote zur Vermittlung von Sprachkenntnissen geben, insbesondere die Kinder sollen über den verpflichtenden Schulbesuch auch Deutsch lernen. Nicht für alle Sprachen können Dolmetscher dauerhaft vorgehalten werden; Dolmetscherleistungen werden aber nötigenfalls über externe Hilfsdienste eingekauft.


Wer bezahlt das?
Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, die Menschen aufzunehmen und angemessen unterzubringen. Die Kosten sind von ihr zu tragen. Sie erhält dafür einen pauschalen Zuschuss nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Dieser beträgt knapp 20 Prozent der Kosten, die der Stadt für die Unterbringung und den Lebensunterhalt der Flüchtlinge entstehen.


Kann es Probleme geben wegen der Heterogenität der Bewohner (Herkunftsländer, Geschlecht, Alter, Religion)?
Es wird entsprechend auf die Zusammensetzung in den Wohnstätten geachtet, damit keine Konflikte aus kulturellen oder religiösen Gründen zwischen den Menschen entstehen. Das ist seit vielen Jahren in Mülheim an der Ruhr bewährte Praxis.


Wie werden die Menschen versorgt?
Die Menschen erhalten Geldleistungen, mit denen sie ihre Versorgung selbst sicherstellen können. Die Wohngebäude sind mit ausreichenden sanitären Einrichtungen und Küchen ausgestattet.


Welche Betreuung gibt es?
In den bisherigen und neu hinzugekommenen Wohngebäuden gibt es an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr eine Betreuung für die Bewohner, die zugleich auch Ansprechpartner für die Bürger ist. Zudem gibt es eine Kontakt-Telefonnummer (455-5401) für Fragen, Kritik und Anregungen. Darüber hinaus kümmern sich bewährte und etablierte Betreuungseinrichtungen um die Menschen. Seitens der Verwaltung sind dies der Sozialdienst für ausländische Flüchtlinge und das Kommunale Integrationszentrum. Nicht städtische Einrichtungen sind beispielsweise das Flüchtlingsreferat und die Flüchtlings- und Migrationsberatung.


Wer schützt beide Seiten vor rechten Angriffen?
Die Stadt Mülheim wird in diesem Zusammenhang alles nach innen wie außen sicherstellen, was sichergestellt werden kann. Glücklicherweise gibt es in Mülheim an der Ruhr jedoch keine auffällige rechte Szene und keine negativen Erfahrungen in dieser Hinsicht. Über das Sicherheitsempfinden von Bewohnern wie Anwohnern werden wir aber mit allen Beteiligten im Gespräch bleiben.


Wo kann ich mich informieren? Wie kann ich helfen?
Viele Menschen wollen helfen. Darüber freuen wir uns sehr!

Wenn Sie sich informieren oder beteiligen wollen, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Beigeordneten Ulrich Ernst unter den unten genannnten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

 

Im folgenden finden Sie weitere Fragen und Antworten zum Thema Flüchtlinge aus der NRZ vom 15. Juli 2014:


Warum nimmt Deutschland Flüchtlinge auf?
Die Gewährung von Schutz beruht auf der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, die wiederum eine Folge der ungeregelten Situation im Zweiten Weltkrieg war. Fast alle Staaten haben sie unterzeichnet, auch Deutschland.


Gibt es Obergrenzen der Aufnahme?
Wie sollte das gehen? Ein schützenswertes Rechtsgut kann schlechterdings reglementiert sein. Genauso gut könnte man sagen, es reiche die Pressefreiheit, sagen wir mal, 100 Presseerzeugnissen zuzugestehen und bei den anderen Zensur auszuüben. Die Europäische Union hat sich allerdings eine Qualifikationsrichtlinie gegeben, die faktisch begrenzend wirkt, weil sie Mindestnormen für die Aufnahme in die EU festlegt.


Wer ist Flüchtling?
Prinzipiell jemand, der in seinem Heimatland Verfolgung aus rassistischen, religiösen oder politischen Gründen befürchten muss oder erlitten hat. Die Biographien nicht weniger Flüchtlinge haben dramatischen Charakter und sind vielfältig. Der stellvertretende Sozialamtsleiter Thomas Konietzka sagte es so: "Aus dem Umstand, dass jemand einen Flüchtlingsantrag stellt, lässt sich nicht auf den sozialen Status schließen." Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW können Flüchtlinge Asylsuchende sein, müssen es aber nicht. Ferner hat die Regierung in Deutschland die Möglichkeit, ein Kontingent an Flüchtlingen aufzunehmen, wie beispielsweise im Fall Syrien. Diese Menschen erhalten sofort eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, aber keine Freizügigkeit. Angehörige von Staaten der Europäischen Union sind grundsätzlich keine Flüchtlinge.


Hat die Stadt Mülheim die Möglichkeit, sich der Aufnahme von Flüchtlingen zu widersetzen, etwa mit dem Hinweis auf fehlende Unterbringungsmöglichkeiten?
Nein. In Nordrhein-Westfalen weist die Bezirksregierung Arnsberg als zentrale Dienststelle die Aufnahme zu. Dagegen ist kein Widerspruch möglich. Es gibt allerdings eine Möglichkeit, wie die Städte aus der Haftung entlassen werden können - wenn Angehörige des Flüchtlings eine Verpflichtungserklärung abgeben und zusichern, sich zu kümmern.


Mit wieviel Vorlauf erfährt die Stadt von der Zuweisung?
Derzeit sind es noch fünf Arbeitstage, bestätigt Konietzka. Einer der Gründe, warum die Stadt sich zusammenhängende Belegungsflächen gesichert hat, bis Oktober im ehemaligen Hildegardishaus, ab Oktober an der Gustavstraße. Wie schon bislang mietet die Stadt aber weiter über das gesamte Stadtgebiet verteilt Wohnungen an. Im Mai kamen 68 neue Flüchtlinge nach Mülheim, im Juni 44. Das sind immerhin rund ein Prozent der Flüchtlinge, die nach NRW kommen und dies wiederum ist rund ein Viertel aller Flüchtlinge in Deutschland.


Gibt es ein Muster für die Zuweisung, beispielsweise Syrer bevorzugt nach X lraker nach Y?
Nein.


Gibt es einen Endpunkt für die Verpflichtung, Flüchtlingen eine Unterkunft bereitzustellen?
Ja, nach 48 Monaten. Schon vor Ablauf der Frist versucht Konietzka für jene, die noch bleiben müssen (seltener: wollen), einen fließenden Übergang hinzubekommen und zum Beispiel Mietwohnungen zu vermitteln. Flüchtlinge, die so lange in Deutschland gelebt haben, besitzen überdies längst eine Arbeitserlaubnis.


Hat die Stadt schon mal Erfahrungen mit Flüchtlingen an der Gustavstraße gesammelt?
Hat sie. Von Sommer 2012 bis Ende 2013 waren in der Spitze 15 Familien dort untergebracht. Über die "Höhen und Tiefen einer normalen Nachbarschaft hinaus" kann Konietzka von keinen Problemen berichten. Das bestätigt auch Hendrik Dönnebrink, Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft SWB, der die Häuser gehören.


Warum waren die Flüchtlinge dort untergebracht?
Zum damaligen Zeitpunkt gab es in den Häusern bereits einen Leerstand von 30 Prozent, berichtet Dönnebrink. Die Kaltmiete hatte die Nettomiete von vier Euro fast schon eingeholt. Es war also genügend Platz da, und er war rasch verfügbar. Gleichzeitig reifte beim SWB der Plan, die Gebäude abzureißen und Platz für Einfamilienhäuser zu schaffen.


ln Styrum hält sich das Gerücht, Styrumer hätten die Häuser räumen müssen, um Platz für Flüchtlinge zu schaffen. lst da was dran?
Nein. Zwar hat der SWB im Vorjahr begonnen, die Häuser leer zu ziehen, das betraf aber auch die Wohnungen für die Flüchtlinge. Dönnebrink berichtet, dass die eingesessenen Mieter andere Wohnungen angeboten bekamen. Zudem wurden Umzug und Renovierung bezahlt. Ergebnis: "Von Protesten oder Beschwerden ist uns nichts bekannt", so Dönnebrink.
(Quelle: NRZ, 15. Juli 2014)



Wenn auch Sie sich informieren oder beteiligen wollen, stehen Ihnen darüber hinaus die Mitarbeiter des Beigeordneten Ulrich Ernst unter diesen Kontaktdaten gerne zur Verfügung:

Telefon: 455-5401 oder per E-Mail: versenden

Kontakt


Stand: 10.08.2015

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