Beantragung von Jugendhilfe, Änderungsmitteilung und Kündigung

Beantragung von Jugendhilfe, Änderungsmitteilung und Kündigung

Jedes betreute Kind - auch aus umliegenden Kommunen - ist in der Servicestelle für Betreuungsangebote mit dem folgenden Formular schriftlich an- und abzumelden:
 

Person füllt am Schreibtisch einen Antrag beziehungsweise ein Formular aus. - Canva.com

Die Jugendhilfeanträge werden unmittelbar bearbeitet, sobald von den Eltern oder der Kindertagespflegeperson alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Die Jugendhilfe wird rückwirkend maximal ab Antragsstellung bewilligt. Das Eingangsdatum der Anmeldung gilt als „Antragstellung“. Es kann schon vor Betreuungsbeginn das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular der Anmeldung an die Servicestelle für Betreuungsangebote gesandt werden (gerne per E-Mail) um zu gewährleisten, dass die Jugendhilfe ab Betreuungsbeginn bewilligt und auch rückwirkend ausgezahlt wird. Mit diesem Verfahren ist ebenso der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für die Kinder sichergestellt.
 

Änderungsmitteilungen und Kündigungen von Kindern sollten spätestens vier Wochen vor Veränderungen, Betreuungsende oder dem letzten Betreuungstag schriftlich mitgeteilt werden, um Rückforderungen von Jugendhilfe zu vermeiden.

Zurück zum A bis Z-Register.

Kontakt


Stand: 14.02.2024

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel