Großtagespflege Angestelltenverhältnis / Erlass des MKFFI
Beschäftigt eine Kindertagespflegeperson (TPP) als Arbeitgeber*in Kindertagespflegepersonen im Angestelltenverhältnis, sind sowohl alle Arbeitgeber*innenpflichten, als auch die Arbeitnehmer*innenrechte zu beachten.
Tagespflegepersonen, die im Angestelltenverhältnis tätig sind, müssen eine Abtretungserklärung in der Servicestelle für Betreuungsangebote einreichen.
Ab dem 1. August 2022 müssen Anstellungsträger*innen beziehungsweise Arbeitgebende unter Umständen die Qualifizierung nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) im Umfang von 300 Stunden nachweisen (KiBiz § 22 Absatz 6) und eine Kooperationsvereinbarung mit dem Jugendamt schließen. Bei der Festanstellung ist der Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI) umzusetzen.
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Stand: 22.05.2023
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