Verlängerung der Pflegeerlaubnis

Verlängerung der Pflegeerlaubnis

Die Pflegeerlaubnis zur Kindertagespflege (KTP) ist fünf Jahre befristet. Die Verlängerung muss mindestens 8 Wochen vor Ablauf schriftlich in der Servicestelle für Betreuungsangebote beantragt werden.

Blick auf einen Kindertisch mit Holzstühlen in einem eingerichteten Kindertagespflege-Raum. Kita, Kinderbetreuung, Prüfung der Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater - Canva

Mit Ende der Befristung erlischt die Gültigkeit der Pflegeerlaubnis, daher ist die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege unzulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es erfolgt keine Auszahlung der Pflegegeldleistung. Kindertagespflegepersonen haben die Eltern über den Sachverhalt zu informieren und miteinander zu entscheiden, ob die Kinder ohne Finanzierung weiter betreut werden sollen.

Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen wird die Pflegeerlaubnis erteilt und ab diesem Zeitpunkt wird die Pflegegeldleistung für die zugeordneten Kinder bewilligt. Eine rückwirkende Erteilung der Pflegeerlaubnis und Nachzahlung des Pflegegeldes ist nicht zulässig.

Auf der Internetseite der Stadt Mülheim an der Ruhr steht ein entsprechendes Antragsformular auf Verlängerung der Pflegeerlaubnis zur Verfügung.
Weitere Informationen  sind dem gesetzlichen Hinweis:
Sozialgesetzbuch Achtes Buch - SGB VIII § 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege zu entnehmen.

Der Antrag ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit nachfolgenden Unterlagen bis spätestens 8 Wochen vor Ablauf der gültigen Pflegeerlaubnis einzureichen:

  • Das Zertifikat der Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson nach den Richtlinien des Deutschen Jugendinstitutes (DJI-Curriculum) im Umfang von mindestens 160/80 Unterrichtsstunden oder nach dem Qualifizierungshandbuch (QHB) 300 Unterrichtsstunden (nur wenn das Zertifikat noch nicht eingereicht wurde)
  • Ein pädagogisches Konzept über die Bildungs- und Erziehungsarbeit, Aufgaben, Inhalte, Zielsetzung (nur wenn diese Unterlagen noch nicht eingereicht wurden)
  • Nachweise von Fortbildungen / Weiterqualifikationen im Umfang von mindestens 12 Stunden pro Jahr = 60 Unterrichtsstunden in fünf Jahren
  • Aktueller Nachweis Erste Hilfe am Kind (nicht älter als zwei Jahre)
  • Von Kindertagespflegepersonen, die im Verbund/Großtagespflege tätig sind, ist die Belehrung und Bescheinigung zum Infektionsschutzgesetz  (Lebensmittelhygiene) nachzuweisen (nur wenn diese Unterlagen noch nicht eingereicht wurden)
  • Polizeiliche, erweiterte Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a Bundeszentralregistergesetz - BZRG - von allen im Haushalt lebenden Personen über 18 Jahren - (Die gebührenpflichtigen Führungszeugnisse, können nur mit dem beigefügten, vollständig ausgefüllten Schreiben im Bürgeramt beantragt werden)
  • Ärztliche Atteste über den derzeitigen Gesundheitszustand (Bescheinigung über die gesundheitliche Unbedenklichkeit und Masernimmunität der Tagespflegeperson) körperlich und psychisch als Tagespflegeperson geeignet von allen im Haushalt lebenden Personen über 18 Jahren
  • Sachkundenachweis - Hundehaltung
    Bei Haltung eines großen Hundes ist das Landeshundegesetz NRW zu berücksichtigen (Registrierung nach § 11 Landeshundegesetz NRW - LHundG NRW). "Große Hunde" sind Hunde, deren Widerristhöhe höher als 40 Zentimeter ist oder deren Körpergewicht 20 Kilogramm übersteigt. Die Haltung eines derartigen Hundes ist der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Dem Amt für Kinder, Jugend und Schule/Servicestelle für Betreuungsangebote ist ein Sachkundenachweis vorzulegen und ist über jegliche Tierhaltung zu informieren.

Vor der Verlängerung der Pflegeerlaubnis ist ein erneuter Hausbesuch erforderlich, daher ist frühzeitig ein Termin zu vereinbaren.

Von Kindertagespflegepersonen aus Nachbarstädten ist die Übersendung der aktuellen Pflegeerlaubnis erforderlich.

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Stand: 24.05.2023

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