Anlagen in und an Gewässern

Allgemeine Informationen

Das abwechslungsreiche Naturschutzgebiet umfasst eine Fläche von fast 157 ha und wird durch Überflutungsgebiete, Altwasserarme, Auenwälder, aber auch Grünland, Weide- und Ackerflächen geprägtGewässer unterliegen dem Grundsatz des §1a Wasserhaushaltsgesetz und sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schützen und zu erhalten.
Der Bau und Betrieb sowie die Unterhaltung von Anlagen in und am Gewässer sind daher nach §99 Landeswassergesetz NRW genehmigungspflichtig.

Dabei kann es sich um folgende Anlagen handeln:

  • bauliche Anlagen wie zum Beispiel Brücken, Verrohrungen, Stege, Häuser Mauern
  • sonstige Vorrichtungen wie zum Beispiel Zäune, Dämme, Rohrleitungen, befestigte Wege, die sich im, über oder unter dem Gewässer oder im Uferrandstreifen befinden. Hierbei wird ein etwa 5 Meter breiter Streifen - gemessen ab der Böschungsoberkante - unter Schutz gestellt.

Anlagen in und an der Ruhr werden vom staatlichen Umweltamt betreut. Genehmigungsbehörde für die Gewässer 2. Ordnung, die Bäche, ist die Untere Wasserbehörde der Stadt Mülheim. Für die Genehmigung wird eine Mindestgebühr von 100,- Euro erhoben, abhängig von den Bauwertkosten. Bitte laden Sie sich das Antragsformular hier herunter und senden Sie dieses an die zuständige Behörde.

Kontakt


Stand: 20.03.2012

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Ihre Nachricht

Sicherheitscode (Was ist das?)

 

Bookmarken | Drucken | PDF-Version | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel