Entwicklung der Genehmigungslage am Flughafen Düsseldorf und der Fluglärmproblematik in Mülheim im Überblick

Entwicklung der Genehmigungslage am Flughafen Düsseldorf und der Fluglärmproblematik in Mülheim im Überblick

Januar 1963
Antrag auf Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb einer Parallelstart- und Landebahn durch die Flughafengesellschaft. Das eingeleitete Genehmigungsverfahren ruhte bis zum 22. Mai 1969. In der Zwischenzeit wurde der Angerlandvergleich geschlossen.

Mai 1965
Zwischen den Gemeinden des Amtes Angerland, der Stadt Düsseldorf, dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr Nordrhein-Westfalen und dem Flughafen Düsseldorf International wird ein gerichtlicher Vergleich geschlossen - der so genannte "Angerlandvergleich". In diesem wird Fluglärm durch eine klare Begrenzung der ursprünglichen Ausbauplanung berücksichtigt. Gleichzeitig werden im Interesse der Nachbargemeinden Beschränkungen und Regelungen für den Flugbetrieb festgelegt.

Oktober 1976
Erteilung der Genehmigung für Anlage und Betrieb der Parallelbahn durch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr NRW. Neben dem Bau der Ersatzbahn werden 91.000 Flugbewegungen (slots) in den sechs verkehrsreichsten Monaten genehmigt.

Dezember 1983
Planfeststellungsbeschluss für den Verkehrsflughafen Düsseldorf.
Inhalt: Veränderung der luftrechtlichen Genehmigung vom 3. Oktober 1976, das heißt Festlegung von 91.000 Flugbewegungen (davon 71.000 im gewerblichen Flugverkehr) in den sechs verkehrsreichsten Monaten. Stundeneckwert: maximal 34 Flugbewegungen pro Stunde. Zusätzlich: Festlegung von Ideallinien für die An- und Abflugrouten unter Berücksichtigung von eingestellten lärmtechnischen Gutachten.

November 1992
Anpassung der Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb der Parallelstart- und Landebahn als Planänderungsbeschluss an den Planfeststellungsbeschluss vom 16. Dezember 1983.

Juli 1997
Erteilung einer unbeschränkten Genehmigung der seit Herbst 1992 fertiggestellten Parallelbahn (Landebahn 05L/23R) (Nordbahn) als Präzisionslandebahn für den Allwetterflugbetrieb (Anpassungsbescheid). 1997 wurde sie sechs Monate lang vorübergehend genutzt, als die Hauptbahn saniert wurde. Nachfolgend wird infolge der hohen Zahl an Flugbewegungen die Nordbahn überwiegend für Landungen, die Südbahn hauptsächlich für Starts benutzt.

Dezember 1997
Lärmkontingenttierungsgenehmigung (Grundlage für die Flughafenkoordination von Sommer 1998 bis Sommer 1999). Inhalt: Flugbetriebsbegrenzung in Form einer Lärmmengenbegrenzung sowie Festlegung von Stundeneckwerten. Dadurch Möglichkeit zur Erhöhung der Flugbewegungszahl auf 105.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten als Grundstufe; vorgesehene Erweiterungsstufen mit 115.000 beziehungsweise 120.000 Bewegungen. Begründung: Da neuere Flugzeuge weniger Lärm verursachen bleibt trotz Erhöhung der Flugbewegungszahlen der "Gesamtlärm" gleich.

November 1999
Aussetzung der Lärmkontingentierung aufgrund von Klagen vor dem OVG (Oberverwaltungsgericht) Münster.
Aussetzung der Lärmkontingentierung hätte für das Jahr 2000 rein rechtlich eine Rückführung der Flugbewegungen auf 91.000 in den sechs verkehrsreichsten Monaten bedeutet. Aus diesem Grund hatte die Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) am 1. September 1999 die Erteilung einer Interimsgenehmigung beantragt.

November 1999
Erteilung der Interimsgenehmigung ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.
Inhalt: Genehmigung von maximal 95.600 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres 2000 im Linien- und Charterverkehr, das heißt Möglichkeit zur Beibehaltung der aktuellen Flugbewegungszahlen (die tatsächliche Zahl der Flugbewegungen lag bereits seit Mitte der 90er Jahre über der 1983 planfestgestellten Grenze).
Interimsgenehmigung galt allerdings nur für die Zeit bis zur Entscheidung über den am 26. August 1999 bereits gestellten Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) auf eine Änderung der Betriebsregelung für das Parallelbahnsystem.
Inhalt: Die uneingeschränkte Ausschöpfung der Einbahnkapazität (also die maximale Kapazität der Südbahn von 120.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten) soll auf dem Parallelbahnsystem ohne lärmmengenmäßige Beschränkungen ermöglicht werden.

Dezember 1999
Bekanntmachung der Auslegung der Antragsunterlagen im Mülheimer Amtsblatt. Die Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen der FDG findet vom 10. Januar 2000 bis 9. Februar 2000 statt. Bis zum 23.2.2000 Möglichkeit, Einwände zu erheben und diese der Bezirksregierung mitzuteilen. Während dieser Zeit wurden von Mülheimer Bürgern keine Einwände in das Verfahren eingebracht.

Anzahl der Flugbewegungen am Düsseldorfer Flughafen

 

September 2000:
Erteilung der Genehmigung zur Änderung der Betriebsregelung für das Parallelbahnsystem des Verkehrsflughafens Düsseldorf durch das Verkehrsministerium.
Inhalt: Die Anzahl der Flugbewegungen auf beiden Start- und Landebahnen darf die mögliche Endkapazität der Hauptbahn nicht überschreiten (120.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten).

6 bis 21 Uhr: 36 Slots (Ausnahme: 38 beziehungsweise 40)
21 bis 22 Uhr: 35 Slots
22 bis 23 Uhr: 15 Slots (Winter)/25 Slots (Sommer) Änderung von Flugrouten:
Abflug: Abflugrouten sind durch lärmtechnische Gutachten in der Planfeststellung 1983 behandelt worden. Entwicklung der Luftverkehrstechnik (größere, schwerere Maschinen) verhinderte die exakte Einhaltung dieser Ideallinien, das heißt der tatsächlich geflogene Average Track wich ab (Überschießen der Maschinen nach Osten Richtung Essen/Kettwig). Ende 1999 stand die Entscheidung an, die tatsächlich geflogene Route planerisch festzuschreiben. Allerdings: Ablehnung in der Lärmschutzkommission. Stattdessen Rückkehr zur Idealroute, die aufgrund des neuen Abflugverfahrens NeSS (New Standard Instrument Arrival and Standard Instrument Departure Routes) auch besser eingehalten werden kann.

Juli 2000:
Einführung des neuen Abflugverfahrens NeSS, dadurch allerdings keine Flugroutenänderung, sondern Bündelung um die bereits bestehende Ideallinie.
Gleichzeitig Einführung eines neuen Waypoints, wodurch sich der Kurvenradius der nach Westen abdrehenden Maschinen verengt hat. Dadurch ergeben sich auf Mülheimer Stadtgebiet vor allem in Mintard verstärkte Fluglärmbelastungen.

Juli 2000 bis 3. August 2000:
Abschaltung und Neueinmessung des Instrumentenlandesystems (ILS). Während dieser Zeit erfolgten die Anflüge verstärkt nach dem VOR-Verfahren (unpräziseres Funknavigationsverfahren), wodurch insbesondere Mintard in erhöhtem Maße von Überflügen betroffen war. Zusätzlich war seit der verstärkten Nutzung der Nordbahn für den Landeanflug (seit 1997) die Einflugschneise ungefähr 500 Meter näher an Mintard herangerückt. Dieser Zeitraum deckt sich mit dem Aufkommen erster Beschwerden auf dem Mülheimer Stadtgebiet (August 2000).

November 2000:
Änderungen in der Luftraumstruktur im Zuge der schrittweisen Einführung des European Airspace Model (EAM 04). Änderungen haben im Mülheimer Stadtgebiet vor allem Auswirkungen auf Saarn, Broich, Speldorf und Mintard.

September 2002:
Das Oberverwaltungsgericht Münster stellt auf Klage der Stadt Ratingen fest, dass der Angerlandvergleich zwar wirksam sei, aber keine statische Verankerung vorliege.

Oktober 2004:
Der Flughafen Düsseldorf International beantragt im Rahmen des sog. "Anschlussgenehmigungsverfahrens", in den sechs verkehrsreichsten Monaten eines Jahres 122.176 Flugbewegungen im Linien- und Charterverkehr abwickeln zu können. Dabei sollen in der Zeit von 06 bis 22 Uhr stündlich bis zu 45 Starts und Landungen im Linien- und Charterverkehr und in der Zeit von 22 Uhr bis 23 Uhr bis zu 45 Landungen koordiniert werden können.

Juli 2004:
Die Stadt Mülheim an der Ruhr reicht vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Die Klage richtet sich gegen die 22. Verordnung zur Änderung der 122. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung, mit welcher das Luftfahrtbundesamt (LBA) die vorweg genannten Flugverfahren (NeSS, EAM 04) festlegt. Die Klage wird auf der Grundlage anderer Urteile mangels Aussicht auf Erfolg im Ende Dezember 2005 von der Stadt zurückgenommen.

Dezember 2004:
Das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigt die Rechtmäßigkeit der aktuellen Betriebsgenehmigung für das Parallelbahnsystem. Die Entscheidung schafft die rechtliche Basis für die Durchführung des Anschlussgenehmigungsverfahrens. Damit ist die Genehmigung zur vollen Nutzung der Einbahnkapazität vom 21. September 2000 in der Fassung eines ergänzenden Verfahrens vom 5. Juni 2003 rechtskräftig geworden.

November 2005
Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erteilt dem Flughafen Düsseldorf International die Anschlussgenehmigung. In den sechs verkehrsreichsten Monate können damit zunächst rund 15 Prozent mehr Starts und Landungen im Linien- und Charterverkehr durchgeführt werden. Das Verkehrsministerium genehmigt in der ersten Nachtstunde zwischen 22 und 23 Uhr statt der beantragten 45 nur 36 planmäßige Landungen. Darüber hinaus können zwischen 06 und 22 Uhr im Linien- und Charterverkehr 45 Starts und Landungen (Slots) an durchschnittlich acht Stunden pro Tag durchgeführt werden. In weiteren acht Stunden können 40 Slots pro Stunde abgewickelt werden. Die Genehmigung beinhaltet zudem eine Öffnungsklausel, die ein Hineinwachsen in die 45 Bewegungen über 16 Tagesstunden erlaubt. Die Kapazitätsausweitung der Anschlussgenehmigung wird zum Sofortvollzug erteilt.

Dezember 2005
Die Stadt Mülheim an der Ruhr und andere Anrainerstädte reichen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Klage gegen die vom Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBV) erlassene Genehmigung zur Änderung der Betriebsregelung für das Parallelbahnsystem des Verkehrsflughafens Düsseldorf ein.

März 2006
Erneute Änderung der Luftraumstruktur: Wegfall bzw. nur noch geringfügige Belegung der bisherigen Route LMA über Saarn. Der bei Ostwetterlagen zuvor auf die Routen LMA und RKN/NAPSI/MODRU/MEVEL aufgeteilte Verkehr wird nur noch über die nach Norden führenden Routen abgewickelt wird. Dies führt bei einer Entlastung von  Saarn zu einer stärkeren Belastung der östlichen Stadtteile und des Stadtzentrums. Insgesamt werden hierdurch mehr Mülheimer belastet als zuvor. Seither verzeichnet die Stadt insbesondere bei länger andauernden Ostwindwetterlagen (welche zumeist auch Schönwetterperioden sind) kontinuierlich Bürgerbeschwerden vor allem aus Heißen, Holthausen aber auch aus Dümpten.

Mai 2007
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) weist die Klagen der Stadt Mülheim an der Ruhr und Anrainer ab. Demnach können in den sechs verkehrsreichsten Monaten eines Jahres am Düsseldorfer Flughafen 131.000 Starts und Landungen durchgeführt werden. Auch die in der Genehmigung enthaltenen Stundeneckwerte inkl. der Öffnungsklausel (siehe oben) werden rechtlich bestätigt. Das Gericht hält darüber hinaus die Ausweitung auf 33 Landungen in der ersten Nachtstunde (22 bis 23 Uhr) über das gesamte Jahr für rechtens. Vorher waren hier 25 Bewegungen (im Sommerflugplan) beziehungsweise 15 Bewegungen (im Winterflugplan) zulässig.

März 2008
Das Ministerium für Bauen und Verkehr (MBV) erteilt auf Antrag des Flughafens Düsseldorf die Genehmigung für die Durchführung eines "Probebetriebs", mit dem über den Zeitraum von 1 1/2 Jahren empirisch belegt werden soll, dass die Kapazität der südlichen Hauptstart- und -landebahn auch im Einbahnbetrieb bei 45 Flugbewegungen in der Stunde liegt. Die Anrainerstädte werden hiervon erst in der Lärmschutzkommission vom 21. April 2008 in Kenntnis gesetzt. Auf Seiten der Städte bestehen hierzu insbesondere aus Gründen des Lärmschutzes Bedenken. Der Rat der Stadt Mülheim kritisiert in seiner Sitzung vom 24. April 2008 das Vorgehen der Behörde und forderte den Verkehrsminister auf die Genehmigung unverzüglich zurückzunehmen.

Juni 2008
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weist die Beschwerde der Stadt Mülheim als auch alle anderen Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision zurück. Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 16. Mai 2007, das die aktuelle Betriebsgenehmigung bestätigt rechtskräftig.

August 2008
Das OVG in Münster weist auch die Klagen der Stadt Krefeld und einer Gruppe von Privatpersonen gegen die aktuelle Betriebsgenehmigung des Flughafens ab. 

Juli 2009
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weist wiederum alle laufenden Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision betreffend des Urteils des OVG Münster vom 27. August 2008 zurück. Damit sind keine weiteren Klagen gegen die aktuelle Betriebsgenehmigung des Düsseldorfer Flughafens anhängig.

Oktober 2009
Auf der Grundlage des 1 1/2 jährigen Probebetriebs genehmigt das NRW-Verkehrsministerium die Koordination von zukünftig bis zu 43 Flugbewegungen pro Stunde im Einbahnbetrieb. Die Gesamtzahl der laut Betriebsgenehmigung in den sechs verkehrsreichsten Monaten zulässigen 131.000 Bewegungen wird hierdurch aber nicht tangiert.

Juni 2013
Im Juni 2013 hat der Aufsichtsrat der Flughafen Düsseldorf GmbH die Geschäftsführung des Flughafens ermächtigt, beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) einen Antrag auf Planfeststellung mit einer Änderung der Betriebsgenehmigung zu stellen.
Im Rahmen der geplanten Kapazitätserweiterung strebt der Flughafen an in den Spitzenstunden tagsüber zukünftig bis zu 60 Flugbewegungen pro Stunde abzuwickeln. Gleichzeitig will der Flughafen eine flexiblere Nutzung der näher zu Mülheim liegenden Nordbahn in der Form erreichen, dass die Verteilung der Nutzungszeiten nicht mehr auf eine Woche, sondern auf ein Jahr bezogen ist.

September/November 2013
19. September 2013 der Rat der Stadt Kaarst lehnt die Expansionspläne des Flughafens ab und wendet sich mit einer einstimmig beschlossen Resolution gegen das Vorhaben.

26. September 2013 der Rat der Stadt Meerbusch lehnt die Expansionspläne des Flughafens ab und wendet sich mit einer einstimmig beschlossen Resolution gegen das Vorhaben.

27. November 2013 der Rat der Stadt Essen lehnt die Expansionspläne des Flughafens ab und wendet sich mit mehrheitlich beschlossen Resolution gegen das Vorhaben.

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung des Flughafens Düsseldorf erklärt der  Umweltdezernent der Stadt Mülheim an der Ruhr, Beigeordneter Prof. Peter Vermeulen, dass die Stadt dem Vorhaben entschieden entgegentreten wird. Auf politischer Ebene ist die Einbringung einer Resolution für die Sitzung des Rates am 18. Dezember 2013 vorgesehen.

Kontakt


Stand: 02.12.2013

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