Genehmigungspflicht
Wenn Sie ein Haus bauen, um- oder anbauen wollen, brauchen Sie eine Baugenehmigung, denn die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sind baugenehmigungspflichtig. Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen.
Auch vor Durchführung kleiner baulicher Maßnahmen sollten Sie sich beim Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung erkundigen, ob das geplante Objekt genehmigt werden muss, da die Errichtung, Änderung und der Abbruch baulicher Anlagen ohne die erforderliche Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Hinzu kommt das Risiko, dass eine nicht genehmigungsfähige, jedoch begonnene Baumaßnahme auf eigene Kosten wieder beseitigt werden muss.
Sprechen Sie uns daher gerne an!
Kontakt
Stand: 04.05.2012













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