Landschaftsplan - Abschnitt A 6.2 - Ökologisch begründete Landschaftseinheiten

Landschaftsplan - Abschnitt A 6.2 - Ökologisch begründete Landschaftseinheiten

Ökologisch begründete Landschaftseinheiten (LE) sind Gebiete, die innerhalb ihres Areals gleiche oder ähnliche natürliche Gegebenheiten aufweisen und gleichartig auf Eingriffe in den Naturhaushalt reagieren. Bei den natürlichen Gegebenheiten handelt es sich um die Landschaftsfaktoren Gestein, Relief, Boden, Wasserhaushalt, Geländeklima, Vegetation und Tierwelt, die in ihrer Gesamtheit und in ihrem Zusammenwirken den Naturhaushalt ausmachen. Ändern sich die Landschaftsfaktoren, so liegt an dieser Stelle eine ökologische Grenze vor, die zwei verschiedenartige Landschaftseinheiten voneinander trennt.

In stark anthropogen überformten Gebieten (bebaute Flächen, Abgrabungen und Aufschüttungen, Verkehrstrassen) sind keine Landschaftseinheiten ausgewiesen, da sich die Ausprägung der Landschaftsfaktoren hier nicht feststellen lässt.

Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die Landschaftseinheiten zu fünf Großeinheiten zusammengefasst:

A Löss- und Sandlössterrassenplatten

Die Großeinheit umfasst die lössbedeckten Terrassenplatten nordöstlich der Ruhr einschließlich der Bachtäler. Das bodenbildende Substrat ist weitgehend einheitlich (Lösslehm). Die räumliche Differenzierung ergibt sich in erster Linie aus der unterschiedlichen Hangneigung.

B Ruhrtal

Die Großeinheit umfasst die ebene Ruhraue mit teils sandigen, teils schluffigen Lehmböden. Die weitere Differenzierung wird auf Grund des unterschiedlichen Wasserhaushaltes vorgenommen.

C Ruhrtal-Steilhänge

Zu dieser Großeinheit gehören der Terrassenabfall von der Selbecker Hochfläche zur Ruhraue und der Kahlenberg-Südhang. Hervortretendes Charakteristikum ist die starke, z. T. 30° überschreitende Hangneigung. Die Großeinheit beinhaltet nur eine Landschaftseinheit.

D Geschiebelehm- und Sandterrassenplatten

Die Großeinheit umfasst die sich von der Selbecker Hochfläche nach Westen und Südwesten allmählich abdachenden Terrassenplatten einschließlich der Bachtäler. Im Osten der Einheit herrschen lehmige Geschiebelehmböden vor, nach Westen nimmt der Sandanteil immer mehr zu. Die innere Differenzierung der Großeinheit erfolgt auf Grund des bodenbildenden Substrats und des Wasserhaushaltes.

E Hangzonen im Geschiebelehm-/Flugsandgebiet

Zu der Großeinheit gehören die stärker geneigten Bereiche (> 5°) innerhalb des Geschiebelehm- und Flugsandgebietes. Hinsichtlich der Boden- und Wasserhaushaltsverhältnisse existiert eine enge ökologische Verwandtschaft zu Großeinheit D.



Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele 
Karte der Festsetzungen 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.

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Stand: 19.12.2005

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