Erste Hilfe am Kind

Erste Hilfe am Kind

Bildausschnitt eines Erste Hilfe am Kind-Kurses. Kinderbetreuung, Kindertagespflege, Tagespflegeperson, Tagesmutter, Tagesvater - Canva

Im Juli 2016 erhielten alle bereits tätigen und angehenden Kindertagespflegepersonen die Information, dass der für die Erlaubnis zur Kindertagespflege gemäß § 43 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) erforderliche Erste-Hilfe-Kurs am Kind, seit dem 1. April 2015, im zweijährigen Rhythmus wiederholt werden muss.

Ab dem 1. Januar 2018 haben Sie die Möglichkeit, sich bei zum Beispiel den unten angegebenen Anbietenden, zu Erste-Hilfe-Kursen am Kind anzumelden. Die Kosten des Auffrischungskurses werden weiterhin über die Gutscheine der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen vom Amt für Kinder, Jugend und Schule abgerechnet.

Gutscheine sind gegen Empfangsbestätigung in der Servicestelle (Rathaus, Zimmer B 02) erhältlich. 

Nach Erhalt der Teilnahmebescheinigung ist der Nachweis in Kopie, beziehungsweise per E-Mail in der Servicestelle für Betreuungsangebote einzureichen.

Ein Erinnerungschreiben wird nicht mehr verschickt!

Hinweis: Nach Überschreitung der zwei Jahre ist eine Absolvierung  des Grundkurses erforderlich, der von Ihnen selbst finanziert werden muss.

Weitere Infos und Anmeldung

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Kontakt


Stand: 19.05.2023

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