Rat der Stadt
Das wichtigste demokratische Entscheidungsgremium der Stadt ist der Rat.
Er wird im Rahmen der Kommunalwahl alle fünf Jahre gewählt. Derzeit besteht er aus dem Oberbürgermeister und 54 Mitgliedern (Stadtverordnete), von denen 19 der SPD-Fraktion, 12 der CDU-Fraktion, 6 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 6 der BAMH-Fraktion, 3 der MBI-Fraktion, 3 der FDP-Fraktion sowie 2 der Gruppe DIE LINKE angehören und je 1 Vertreter der WIR AUS Mülheim, vom Bündnis für Bildung sowie Mülheim 5vor12.
Der Oberbürgermeister führt den Vorsitz im Rat und hat, bis auf wenige Ausnahmen, Stimmrecht. Obwohl der Rat kein Parlament im eigentlichen Sinne darstellt, sondern als Verwaltungsorgan der Stadt Mülheim an der Ruhr anzusehen ist, ist er mit einem Parlament vergleichbar. Hier werden unter anderem Satzungen verabschiedet – die wie Gesetze „materielles Recht“ setzen –, die öffentlichen Abgaben festgesetzt und die Grundsätze der Verwaltungsarbeit festgelegt.
Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr tagt – außer in der Ferienzeit – in der Regel alle sechs bis acht Wochen im Ratssaal (C.112) des Historischen Rathauses. Die meisten Gemeindeangelegenheiten werden dabei in öffentlicher Sitzung behandelt. Im nichtöffentlichen Teil geht es beispielsweise um vertragliche Vereinbarungen, Grundstücks- oder Personalangelegenheiten.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die öffentlichen Sitzungen des Rates im Sitzungssaal verfolgen. Die Tagesordnung wird von dem Oberbürgermeister erstellt und im Amtsblatt, Internet sowie im Ratsinformationssystem AllrisNet bekannt gemacht.
Stand: 19.03.2019
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