37/51 (Haushaltswesen und Satzungen)
Dieses Arbeitsgebiet ist zentrale Finanzverwaltung, Buchhaltung und Beschaffungsabteilung der Feuerwehr
Aufgrund der Komplexität der vielfältigen Aufgaben der Feuerwehr ist sowohl das Vorhalten von entsprechend qualifiziertem Personal als auch eine adäquate Ausstattung von Gebäudeflächen, Werkstätten, Fahrzeugen und Geräten sowie deren Finanzierung zu gewährleisten.
Die bedarfsgerechte Planung als auch die sachgerechte und wirtschaftliche Verwendung dieser Finanzmittel muss unter Berücksichtigung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben sichergestellt werden.
Grundsätzlich sind die Leistungen der Feuerwehr für Bürger*innen unentgeltlich. Lediglich für bestimmte Einsatzarten, die im Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz definiert sind, können Kostenersatz verlangt beziehungsweise Gebühren erhoben werden.
Grundlage für die Abrechnung dieser Kosten sind die entsprechenden Satzungen.
Hier finden Sie eine Liste aller Satzungen der Feuerwehr.
Kontakt
Stand: 11.01.2023
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