Rettungsdienst

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Logo des Mülheimer Rettungsdienst

Der Mülheimer Rettungsdienst genießt einen hervorragenden Ruf - auch über die Stadtgrenzen hinaus. Gegenseitige Unterstützung, gemeinsame Ausbildung und ein tatkräftiges Miteinander von Feuerwehr, Hilfsorganisationen und Krankenhäusern garantieren eine gleichbleibend hohe Qualität.

Rettungsdienstfahrzeuge der Feuerwehr Mülheim

Der Mülheimer Rettungsdienst genießt einen hervorragenden Ruf - auch über die Stadtgrenzen hinaus. Gegenseitige Unterstützung, gemeinsame Ausbildung und ein tatkräftiges Miteinander von Feuerwehr, Hilfsorganisationen und Krankenhäusern sind Garanten für eine gleichbleibend hohe Qualität. - Feuerwehr Mülheim

Rettungswagen (RTW)

Wer einen Unfall erleidet oder sehr schwer erkrankt, kann sich darauf verlassen, dass schnell professionelle Hilfe kommt. - Feuerwehr Mülheim / Marc Stier

Wer einen Unfall erleidet oder sehr schwer erkrankt, kann sich darauf verlassen, dass schnell professionelle Hilfe kommt. Dafür hält die Berufsfeuerwehr Mülheim an der Ruhr sieben Rettungwagen bereit, die mit hochqualifiziertem Personal von Feuerwehr, Johanniter und Deutsche Rote Kreuz besetzt sind.

Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF)

Notarzteinsatzfahrzeuge der Feuerwehr, die in besonderen Fällen jeweils eine Notärztin oder einen Notarzt von einem der beiden Mülheimer Krankenhäuser direkt zu den Patientinnen bringen. - Feuerwehr Mülheim  Thorsten Drewes

Ergänzt werden die Rettungswagen durch zwei Notarzteinsatzfahrzeuge der Feuerwehr, die in besonderen Fällen jeweils eine Notärztin*einen Notarzt von einem der beiden Mülheimer Krankenhäuser direkt zu den Patient*innen bringen.

Krankentransportwagen (KTW)

Ein Krankentransportwagen der Feuerwehr Mülheim an der Ruhr

Krankentransportwagen stellen sicher, dass auch Personen, die sich nicht in akuter Lebensgefahr befinden, fachgerecht zum Beispiel vom Altenheim in ein Krankenhaus transportiert werden. Diese Fahrzeuge werden hauptsächlich durch das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter und den Maltesern besetzt.

Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nach § 6 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPbetreibV)

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Stand: 13.06.2023

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