Archiv-Beitrag vom 21.05.2019 Mülheimer Mietspiegel 2020: Befragung der Vermieter beginnt

Archiv-Beitrag vom 21.05.2019 Mülheimer Mietspiegel 2020: Befragung der Vermieter beginnt

Eigentümer von rund 5.000 zufällig ausgewählten Gebäuden mit Mietwohnungen, vermieteten Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern erhalten in diesen Tagen Post: Ein ausführlicher Bogen fragt nach Größe, Alter, Ausstattung, Lage, energetischer Qualität und Mietpreis von Mietwohnungen in der Stadt Mülheim an der Ruhr. Diese Angaben bilden die Basis für den neuen Mülheimer Mietspiegel 2020, der ab kommendem Jahr gelten soll. 

Fassadenwettbewerb 2017. Ausgezeichnete Gebäude für den Fassadenwettbewerb. Gruppe B: 3. Platz Duisburger Straße 469, Mietwohnungen. Walter SchernsteinFoto: Walter Schernstein

Der neue Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsüblichen Mieten des freifinanzierten Wohnungsbaus und trägt damit auch dazu bei, Vermieter vor unwirtschaftlich niedrigen und Mieter vor ungerechtfertigt hohen Mieten zu schützen. 

Mülheims Oberbürgermeister Ulrich Scholten bittet die per Zufallsauswahl ermittelten Vermieter, sich möglichst rege an der Befragung zu beteiligen, denn, so Scholten in seinem Begleitschreiben zum Fragebogen: „je mehr Antworten zur Auswertung vorliegen, desto genauer lässt sich die ortsübliche Vergleichsmiete bestimmen“. 

Die Teilnahme an der Befragung zum neuen Mietspiegel ist freiwillig; sie läuft voraussichtlich bis Ende Juni/Anfang Juli. Die eingehenden Antworten werden vollständig anonymisiert vom Bochumer Forschungsinstitut InWIS statistisch ausgewertet. Begleitet wird die Arbeit der Bochumer Wohnungsmarkt-Experten von einem beratenden Arbeitskreis, in dem neben der Stadtverwaltung unter anderem auch die Interessenvertreter der örtlichen Mieter- und Vermieterverbände vertreten sind. 

Der aktuelle Mülheimer Mietspiegel 2018 ist noch bis Ende 2019 gültig und beruht auf einer Fortschreibung des 2016er Zahlenwerks. Alle vier Jahre müssen die Daten komplett neu erhoben und ausgewertet werden, damit der Mietspiegel weiterhin als „qualifiziert“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten kann. 

An den Kosten der Erstellung des neuen Mietspiegels beteiligen sich – wie bereits in der Vergangenheit – sämtliche Arbeitskreis-Mitglieder, also auch Mietervertreter und die Stadt. Der Arbeitskreis tagt in regelmäßigen Abständen, um das InWIS-Institut bei der Auswertung in einem transparenten Verfahren zu begleiten und zu unterstützen. 

Rückfragen zum Fragebogen können angeschriebene Eigentümer an das InWIS-Institut per E-Mail (mietspiegel.muelheim@inwis.de) sowie unter der kostenlosen Telefon-Hotline 0800 / 5 700 200 stellen.

Kontakt


Stand: 21.05.2019

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