Anliegerstraßennetze

Anliegerstraßennetze

Im Straßennetz der Stadt sind nach ihrer kommunalen Verkehrsbedeutung zwei Hauptgruppen von Straßen zu unterscheiden:

  • Übergeordnete Straßen, die das Vorbehaltsnetz bilden
  • Anliegerstraßen, die als Anliegerstraßennetze die nachgeordneten Erschließungssysteme für die einzelnen Wohn- und Gewerbegebiete bilden.

Anliegerstraße mit Tempo 30-Zone in Mülheim an der Ruhr. - Bild von allinonemovie auf Pixabay

Für die Anliegerstraßen gelten besondere Ausbaustandards, die auf die Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion ausgelegt sind.

Die Anliegerstraßen der Wohngebiete der Stadt Mülheim an der Ruhr befinden sich in der Regel in Tempo 30-Zonen.

Weitere Infos im Beitrag Übergeordnertes Straßennetz / Vorbehaltsnetz.

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Stand: 24.08.2023

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