Archiv-Beitrag vom 05.09.2019Arbeitslosigkeit steigt

Archiv-Beitrag vom 05.09.2019Arbeitslosigkeit steigt

Seit Juni um 246 Personen.

Im August waren damit 6.207 Mülheimerinnen und Mülheimer arbeitslos gemeldet (+ 4,1 % seit Juni). Das Jobcenter meldete für die Grundsicherung für Arbeitssuchende 4.487 Arbeitslose, das sind 138 mehr als im Juni (+ 3,2 %) und 111 (- 2,6 %) weniger als im August 2018. Die Agentur für Arbeit meldete 1.720 Arbeitslose, das sind 108 Arbeitslose mehr (+ 2,5 %) und 78 mehr als im Vorjahresmonat (+ 1,8 %).

Die Arbeitslosenquote im Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II - erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um 0,1 Prozentpunkt auf 5,2 % und verblieb für die Arbeitslosenversicherung bei 2,0 %. Zusammen ergibt sich eine Arbeitslosenquote von 7,2 % für Mülheim an der Ruhr insgesamt.

Arbeitslose in Mülheim an der Ruhr nach Rechtskreisen 2015 bis 2018 (Jahresdurchschnittswerte) und Januar bis August 2019 absolut) - Jobcenter

Wieder weniger Hilfebedürftigkeit!

Seit November 2016 war die Zahl der Regelleistungsberechtigten nicht mehr so niedrig: Die Anzahl der regelhaft leistungsberechtigten Personen im SGB II ist zum August erneut gesunken (vorläufige Daten). Das Mülheimer Jobcenter meldete mit 19.807 Regelleistungsberechtigten 214 Personen weniger als im Vormonat (- 1,1 %). Im Vorjahresvergleich ist jedoch die Hilfebedürftigkeit um 1.031 Personen gesunken (- 4,9 %).

Vom Rückgang profitierten alle Gruppen der Leistungsberechtigten: Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sank um 77 Personen auf 13.452 Leistungsberechtigte (- 0,6 %). Erwerbsfähige sind die Personen, die aufgrund des Alters (mindestens 15 Jahre) sowie aus gesundheitlichen Gründen in der Lage sind, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten. Die Anzahl der nicht Erwerbsfähigen – Kinder unter 15 Jahren und Ältere, die gesundheitlich als nicht erwerbsfähig gelten – reduzierte sich auf 6.355 Leistungsberechtigte (- 0,5 %).

Keinen (regelmäßigen) Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben 496 (+ 13) weitere Personen, sie leben aber mit in den Bedarfsgemeinschaften. Das können Personen sein, für die zum Beispiel Beiträge der Krankenkasse gezahlt werden, um Hilfebedürftigkeit zu verhindern. Auch Jugendliche zählen zu dieser Gruppe, die ihren persönlichen Anspruch durch Unterhaltsleistungen oder Ausbildungsgehalt selbst decken können. Es können auch Studierende sein, die BAföG-berechtigt sind, aber noch in ihrer Familie leben, die Leistungen nach der Grundsicherung beziehen müssen.

Zusammen mit den Regelleistungsberechtigten bilden diese „sonstigen Personen“ die „Personen in Bedarfsgemeinschaften“, die im August insgesamt 20.303 Mülheimerinnen und Mülheimer umfasste (- 1 %) und die in insgesamt 9.440 Bedarfsgemeinschaften (- 0,9 %) lebten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sank die gesamte Personenzahl um 1.055 Personen (- 4,9 %) sowie die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften um 521 (- 6,2 %). 

Leistungsberechtigte, erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Bedarfsgemeinschaften in Mülheim an der Ruhr 2015 bis 2018 (Jahresdurchschnittswerte) und Januar bis August 2019 (absolut) - Jobcenter

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Stand: 06.09.2019

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