Ausstellung eines Reisepasses (ePasses)

Dieses Dokument dient als Identitätsnachweis und zum Grenzübertritt bei Auslandsreisen, wenn ein Personalausweis nach den Bestimmungen des Zielstaates nicht ausreicht.

Informationen zur Ausstellung eines Reisepasses - Pixabay

 

Wichtiger Hinweis:

Seit dem 26. Juni 2012 müssen alle Kinder bei Reisen in das Ausland ein eigenes Reisedokument besitzen. Dies gilt unabhängig vom Alter der Kinder und auch für Reisen in einen anderen EU-Mitgliedstaat. Ab diesem Zeitpunkt sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig. Die Gültigkeit der Reisepässe für die Eltern als Passinhabende bleibt uneingeschränkt bestehen.

Das Bürgeramt kann grundsätzlich keine rechtsverbindlichen Auskünfte über die Einreisebestimmungen der einzelnen Staaten erteilen.

Informationen zur Beantragung eines Reisepasses (ePasses)

  • Antragstellende müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Gemeinde des Hauptwohnsitzes.
  • Die Antragstellenden müssen volljährig sein. Für Personen unter 18 Jahren ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich (das entsprechend auszufüllende Formular "Antrag der Eltern oder Sorgeberechtigten für Ausweise der Kinder" wird zum Ausdrucken am Ende dieses Beitrags zur Verfügung gestellt).
  • Die Antragstellenden müssen persönlich unter anderem zur Identifizierung, Unterschriftsleitung und Abgabe der Fingerabdrücke vorsprechen. Dieses gilt auch für Minderjährige.

Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich. Daher sollte rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ein neuer Reisepass beantragt werden.

Bearbeitungsdauer: Die Bundesdruckerei in Berlin stellt den Reisepass her. Auf die in der Regel etwa vier Wochen dauernde Bearbeitungszeit hat die örtliche Ausweisbehörde keinen Einfluss. Das Antragsformular wird im Bürgeramt ausgedruckt. Sie brauchen nur Ihre Daten zu überprüfen und zu unterschreiben. Abschließend werden Ihre Fingerabdrücke genommen.

Besondere Reisepässe

  • 48-Seiten-Pass für Geschäftsleute und Vielreisende  
  • Zweitpass für Geschäftsleute gegen Vorlage einer schriftlichen Erklärung der Arbeitgeber*innen 
  • Expresspass (ePass) Die Lieferzeit beträgt mindestens vier Werktage
  • Falls auch die Frist für einen Expresspass nicht ausreicht, besteht noch die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses, jedoch sollte die Notwendigkeit durch entsprechende Nachweise (wie Buchungsunterlagen) belegt werden können. Ein vorläufiger Reisepass ist ein Jahr gültig, wird jedoch nicht von allen Staaten anerkannt.  

 

Unterlagen

Unterlagen

  • Alter Reisepass (auch, wenn er ungültig ist) oder Personal- beziehungsweise Kinderreisepass.
  • Ein aktuelles Passbild, das heißt biometrietaugliches Frontfoto (weitere Informationen und Fotomustertafeln dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei).
  • Bei Verlust Ihres Reisepasses legen Sie bitte zur Beantragung eines neuen Passes Ihren Personalausweis (falls vorhanden) vor.
  • Gegebenenfalls Einverständniserklärung des*der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses notwendig) oder rechtskräftiges Scheidungsurteil aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht.
  • Bei Eheschließung kann der Reisepass ab acht Wochen vor der Heirat auf den neuen Ehenamen gegen Vorlage der Bescheinigung zur Anmeldung zur Eheschließung beantragt werden.

Bringen Sie die Personenstandsurkunden (zum Beispiel Geburtsurkunde und/oder Heiratsurkunde/rechtskräftiges Scheidungsurteil) mit.

 

Formulare

Formulare

  • Antrag der Eltern (Sorgeberechtigten) für Ausweise der Kinder.

Dieser kann am Ende dieses Beitrages ausgedruckt werden.

 

Gebühren

Gebühren

  • 37,50 Euro Ausstellung eines Reisepasses unter 24 Jahren
  • 70,00 Euro Neuausstellung in allen anderen Fällen

Gegebenenfalls zuzüglich:

  • 22,00 Euro Aufpreis für 48-Seiten-Pass
  • 32,00 Euro Aufpreis für Express-Pass
  • 26,00 Euro vorläufiger Reisepass

 

Kontakt

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Stand: 08.01.2024

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