Bauakteneinsicht - Bauaufsicht

Bauakteneinsicht - Bauaufsicht

Hängeregister, Hängeakten, Aktenschrank. Aktenarbeit ist ein Teil der Praxisprüfung für Bachelors of Law. - Pixabay

Grundeigentümer*innen oder deren Bevollmächtigte wird auf Antrag Akteneinsicht in die objektsbezogenen Akten der Unteren Bauaufsichtsbehörde gewährt.

Die Einsicht durch Bevollmächtigte kann in der Regel nur mit schriftlicher Einverständniserklärung oder Vollmacht der Grundeigentümer*innen gewährt werden.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, nutzen Sie bitte den folgenden Link:

Online-Terminvergabe Akteneinsicht

Unterlagen

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Gebühren

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Die Akteneinsicht vor Ort ist kostenpflichtig und richtet sich nach der Anzahl der Bauakten.

 

Kontakt

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Stand: 18.04.2024

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