Archiv-Beitrag vom 08.12.2021Befreiung von der Maskenpflicht für Hochzeitspaare entfällt

Archiv-Beitrag vom 08.12.2021Befreiung von der Maskenpflicht für Hochzeitspaare entfällt

Aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung und der für die Verwaltung geltenden Regelungen entfällt ab sofort die Befreiung von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Hochzeitspaare während der Trauung. 

Mundschutz, Schutzmasken, Gesichtsbedekcung, Epedemie, Pandemie, Virus, Infektionsschutz - Gundula Vogel auf Pixabay

Lediglich zur Identitätsüberprüfung vor der Eheschließung sowie für das Ja-Wort und einen Kuss darf der Mund-Nasen-Schutz nach entsprechender Aufforderung durch den/die Standesbeamt*in abgenommen werden. Im Übrigen gilt während der Trauung für die Hochzeitspaare  - wie auch schon für alle Gäste – nun die „Maskenpflicht“.

Weitere Informationen zu den aktuell gültigen Coronaschutzregeln erhalten Sie auf der städtischen Corona-Seite.

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Stand: 09.12.2021

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