Bescheinigung der Fahrzeugdaten für eine Hauptuntersuchung

Bescheinigung der Fahrzeugdaten für eine Hauptuntersuchung

Wenn Ihnen Ihre Zulassungsbescheinigung I beziehungsweise Ihr Fahrzeugschein durch Verlust oder Diebstahl abhanden gekommen ist, Sie aber zur Hauptuntersuchung müssen, erhalten Sie im Bürgeramt eine Bescheinigung der Fahrzeugdaten.

Mit dieser Bescheinigung können Sie die Hauptuntersuchung durchführen lassen. Im Nachhinein müssen Sie beim Bürgeramt eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) beantragen.

Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung - HU, umgangssprachlich TÜV - Pixabay

 

Unterlagen

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise des Prokuristen oder der Prokuristin 
  • Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung Ihre schriftliche Vollmacht und Ihren Personalausweis oder Reisepass; zusätzlich muss sich Ihre Vertretung auch selbst ausweisen können.

 

Gebühren

Gebühren

  • 10,20 Euro

 

Kontakt

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Stand: 27.05.2024

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