Archiv-Beitrag vom 15.07.2020Beschlossene Sache: Gebäudeenergiegesetz und Fortführung der Solarstromförderung

Archiv-Beitrag vom 15.07.2020Beschlossene Sache: Gebäudeenergiegesetz und Fortführung der Solarstromförderung

Endlich Planungssicherheit für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer. Nach vier Jahren politischen Ringens hat der Bundestag im Juni endlich die Weichen gestellt. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Streichung des Photovoltaik-Förderdeckels von 52 Gigawatt installierter Leistung wurden beschlossen. Letzten Freitag (10.7.) konnte endgültig Vollzug gemeldet werden, denn auch der Bundesrat hat beiden Initiativen zugestimmt.

Solardach - Die Sonne scheint für alle und jeder kann sie nutzen - PixabayFoto: Pixabay

„Die Verabschiedung des GEG war überfällig“, so Dr. Tim Schmidla von der
EnergieAgentur.NRW, „denn derzeit gibt es verschiedenste Energie-Verordnungen und -Gesetze, die ordnungsrechtlich alle nebeneinander gelten.“ Die Zusammenführung ins GEG wird somit das energieeffiziente Bauen und Sanieren vereinfachen. Andererseits kommt es gerade noch zur rechten Zeit, denn die EU fordert ab dem kommenden Jahr von allen Mitgliedsstaaten einen definierten Niedrigstenergiestandard für Gebäude, der nun auch endlich für Deutschland erklärt wurde. Dieser entspricht den bereits jetzt geltenden Gebäudeenergie-Standards, weshalb Kritiker des Gesetzes auch eine vertane Chance für den Klimaschutz sehen.
„Besser bauen als das Gesetz es vorschreibt, geht aber natürlich immer“, sagt Simon Temmesfeld von ALTBAUNEU in Mülheim an der Ruhr, „besonders bei der Sanierung eines alten Energiefressers sollte ein bestmöglicher Gebäudeenergiestandard angestrebt werden, um Energiekosten einerseits und Klimaschutz andererseits auf lange Zeit im Griff zu haben.“

Zu einer positiven Einschätzung der Beschlüsse von Freitag werden hingegen die Hausbesitzenden kommen, die gerade eine Photovoltaik-Anlage planen. Dazu Temmesfeld weiter: „Mit der Abschaffung des 52-Gigawatt-Ausbaudeckels, bleiben Solarstromanlagen attraktiv. Denn jetzt ist klar, dass Besitzerinnen und Besitzer einer Photovoltaik-Anlage auch in Zukunft vergütet werden, wenn sie ihren selbsterzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Das gibt Planungssicherheit und wird dem Ausbau der Stromerzeugung aus Sonnenenergie einen wichtigen weiteren Schub geben.“

Mülheim an der Ruhr ist Mitglied im landesweiten Netz ALTBAUNEU, das zu Themen rund um Energieeffizienz im Gebäude informiert. Es wird vom Wirtschaftsministerium NRW unterstützt und durch die EnergieAgentur.NRW koordiniert.

Weitere Informationen zu den aktuellen Beratungsangeboten und ein umfangreicher Katalog mit Wissenswertem zu den Themen Gebäudehülle, Heizung und Warmwasser, Solarthermie und Photovoltaik, Raumklima, Energieausweis und den gesetzlichen Vorgaben finden Sie unter www.alt-bau-neu.de/muelheim/.

Eines der städtischen Angebote ist die kostenlose Vor-Ort-Orientierungsberatung mit Energieberater Matthias Klöckner (Schornsteinfegermeister) direkt bei Ihnen zu Hause. Bei Interesse kontaktieren Sie die Stabsstelle Klimaschutz und Klimaanpassung gerne unter der E-Mailadresse energiewende@muelheim-ruhr.de.

Kontakt


Stand: 15.07.2020

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel