Archiv-Beitrag vom 02.07.2020Bezirksregierung genehmigt Haushalt 2020 und lobt Sparwillen

Archiv-Beitrag vom 02.07.2020Bezirksregierung genehmigt Haushalt 2020 und lobt Sparwillen

Stadt kann geplante Ausgaben tätigen - Wirtschaft profitiert

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat am 2. Juli den Haushalt der Stadt Mülheim an der Ruhr genehmigt. Nachdem bereits das Jahr 2019 mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen wurde, ist auch die Haushaltsplanung für die kommenden Jahre durch die Bezirksregierung positiv bewertet worden, für das laufende Jahr wird von einem positiven Ergebnis von rund 8,2 Millionen Euro ausgegangen. „Das vorzeitige Erreichen des Haushaltsausgleiches mit Konsolidierungshilfen begrüße ich ausdrücklich als positive Bestätigung der von der Stadt in den letzten Jahren verfolgten Haushaltspolitik“, lobt hierzu die Bezirksregierung.

Frank Mendack, Beigeordneter und Stadtkämmerer der Stadt Mülheim an der Ruhr - Walter SchernsteinFrank Mendack, Beigeordneter und Stadtkämmerer der Stadt Mülheim an der Ruhr. (Foto: Walter Schernstein)

Damit wird die vorläufige Haushaltsführung beendet und Ausgaben können wie geplant getätigt werden. Dies wird insbesondere die Wirtschaft in der schwierigen Zeit der Corona-Krise stützen.
Ein Schritt, den Kämmerer Frank Mendack begrüßt. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie bei der Haushaltsgenehmigung – wie rechtlich vorgesehen – isoliert und damit ausgeblendet wurden. So rechnet der Kämmerer allein für das laufende Jahr mit einem Defizit von rund 70 Millionen Euro. Zwar stützen die Maßnahmen von Bund und Land den städtischen Haushalt, von einem deutlichen Defizit muss aber weiter ausgegangen werden. „Wir dürfen als Stadt trotz Haushaltsgenehmigung und Lob für unseren Sparwillen nicht in alte Verhaltensmuster zurückfallen, sondern müssen den Weg der Konsolidierung konsequent fortsetzen, beispielsweise mit Blick auf die Entwicklung von Gewerbeflächen oder beim ÖPNV“, so Mendack.

Große Sorge bereitet nach wie vor die immer noch ausstehende Lösung bei der Altschuldenhilfe. „Ohne eine Beteiligung des Landes an den Altschulden werden wir wieder in eine Verschuldungsspirale geraten, die von alleine nicht aufzulösen ist. Alleine bei einem Zinsanstieg von einem einzigen Prozentpunkt würde die kürzlich erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (rund 15 Millionen Euro) verpuffen. Bei dem jetzigen Zinsniveau sollte das Land die Chance nutzen, eine langfristige Lösung für die Kommunen zu schaffen.“

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Stand: 02.07.2020

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