Archiv-Beitrag vom 20.10.2020Coronaschutzmaßnahmen: Neue Allgemeinverfügung erlassen

Archiv-Beitrag vom 20.10.2020Coronaschutzmaßnahmen: Neue Allgemeinverfügung erlassen

Das Wichtigste in Kürze

Die 7-Tages-Inzidenz liegt in Mülheim an der Ruhr bei über 50 pro 100.000 Einwohnenden. Die Stadt Mülheim an der Ruhr befindet sich daher in der Gefährdungsstufe 2. 

Das Land NRW hat auf seinem Landesportal unter land.nrw/corona eine Grafik zu den Corona-Hotspots in Nordrhein Westfalen erstellt. Auf blauem Grund sind dazu in gelb (Gefährdungsstufe 1) die Regeln bei einer Inzidenz für über 35: Feste mit höchstens 25 Personen Maskenpflicht, wo Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (z. B. stark frequentierte Fußgängerzone) und am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumen (z. B. Konzerte) sowie bei einem Wert von über 50 in orange (Gefährdungsstufe 2): Zusammenkünfte im öffentlichen raum maximal 5 Personen oder 2 Hausständen Sperrstunde und Verkaufsverbot Alkohol zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens und Feste nur mit maximal 10 Personen) - land.nrw/corona

Folgende Regeln sind ab sofort zu beachten:

  • Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes sind in der Zeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr zu schließen. 
  • Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind in der Zeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr an allen Verkaufs- und sonstigen Ausgabestellen verboten.
  • Bei Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich sind maximal 100 Personen zulässig. Ausnahmen gelten unter anderem für Beerdigungen und Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz.
  • Inhaberinnen, Inhaber, Leitende und Beschäftigte sowie Kundinnen, Kunden, Nutzerinnen und Nutzer sind in geschlossenen Räumlichkeiten bei Konzerten und Aufführungen, in geschlossenen Räumlichkeiten von sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen und als Zuschauende von Sportveranstaltungen zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitz- oder Stehplatz verpflichtet. 
  • An privaten Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen.
  • In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen. 
  • Im fußläufigen Bereich der nachfolgend aufgeführten Straßen sind Personen montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 16.00 Uhr zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtet:

Innenstadt:
•    Schloßstraße
•    Kurt-Schumacher-Platz
•    Leineweber Straße von Ruhrstraße bis Kaiserplatz
•    Wallstraße von Friedrich-Ebert-Straße bis Viktoriastraße
•    Viktoriastraße
•    Kohlenkamp von Leineweberstraße bis Wallstraße
•    Löhberg
•    Rathausmarkt
•    Schollenstraße
•    Straße Am Rathaus
•    Friedrich-Ebert-Straße von Leineweber Straße bis Bahnstraße
•    Ruhrpromenade von Schloßbrücke bis Bahnstraße
•    Bachstraße
•    Stichstraße SQS Stadtquartier Schloßstraße
•    Eppinghofer Straße (laut Änderung der Allgemeinverfügung)

Stadtteile:
•    Düsseldorfer Straße von Straßburger Allee bis Kölner Straße
•    Duisburger Straße von Hausnummer 187 bis Karlsruher Straße
•    Prinzeß-Luise-Straße von Bülowstraße bis Pestalozzistraße
•    Oberhausener Straße von Roonstraße bis Augustastraße
•    Parkplätze im Bereich des Einkaufszentrums Heifeskamp/Mannesmannallee
•    Hingbergstraße von Heinrich-Lemberg-Straße bis Bushaltestelle Heißen Kirche 
•    Honigsberger Straße von Hausnummer 64 bis Kreisverkehr 
•    Hardenbergstraße von Heinrich-Lemberg-Straße bis Kreisverkehr
•    Paul- Kosmallla-Straße von Kreisverkehr bis Hausnummer 13
•    Zeppelinstraße von B 1 bis Dinnendahlshöhe

Die aktuelle Coronaschutzverordnung vom 17. Oktober 2020, gültig bis 31. Oktober 2020, sowie die Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 19. Oktober 2020 - und die Änderung der Allgemeinverfügung vom 20. Oktober - sind als pdf-Dateien zum Nachlesen beigefügt.

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Stand: 22.10.2020

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