Archiv-Beitrag vom 20.03.2019Einbürgerung britischer Staatsangehöriger

Archiv-Beitrag vom 20.03.2019Einbürgerung britischer Staatsangehöriger

Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, muss grundsätzlich seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, es sei denn, er besitzt die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder der Schweiz.

Reisepass. Passport. Vereinigtes Königreich Großbritannien. England. UK. United Kingdom. - Photo by Annie Spratt on UnsplashBritische Staatsangehörige können mit fortbestehender britischer Staatsangehörigkeit eingebürgert werden, wenn der Einbürgerungsantrag vor dem Austritt Großbritanniens aus der EU (im Falle des No-Deal nach aktuellem Stand vor dem 30. März 2019) eingereicht wurde und zu diesem Zeitpunkt alle weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt werden.

Sollte es zu einer Verschiebung des Austrittsdatums kommen, müssen die vorgenannten Voraussetzungen vor dem Tag, an dem Großbritannien nicht mehr Mitgliedstaat der EU ist, erfüllt sein.

Diese Übergangsregelung gilt für alle Briten, die die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung vor dem Brexit erfüllen, die Einbürgerung bis zum 29. März 2019 formlos und ohne vorherige Beratung beantragen, aber nicht mehr rechtzeitig beschieden werden können.

Für weitergehende Fragen hinsichtlich der Einbürgerung oder nach dem 29. März 2019 ggf. notwendiger Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde.

 

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Stand: 20.03.2019

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