Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Taxischild, Fahrgastbeförderung, Fahrgäste, Taxifahrer - Pixabay

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für:

  • Taxi und Mietwagen
  • Gebündelter Bedarfsverkehr
  • Kranken- und Rettungswagen
  • Behindertenfahrdienst, für den keine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, beziehungsweise Schüler*innenspezialverkehr, soweit von Träger*innen der Einrichtungen gewünscht.

Wenn Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, muss bei dem Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung der alte Führerschein gegen einen neuen Kartenführerschein getauscht werden.

Bewerbende um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen über eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis verfügen. Die Klasse B muss seit mindestens zwei Jahren, bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr, im Besitz der Antragstellenden sein.

Das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt 21 Jahre, bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen 19 Jahre.

Weiterhin muss die körperliche und geistige Eignung und ein für die Personenbeförderung ausreichendes Sehvermögen vorhanden sein. Es muss der Nachweis geführt werden, dass die oder der Bewerbende der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird.

Bei einem erstmaligen Antrag wird auch ein Führungszeugnis benötigt. Dieses wird direkt bei der Beantragung in der Führerscheinstelle durchgeführt.

 

Unterlagen

Unterlagen

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen oder Nachweise vorzulegen:

  • Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument 
  • Führerschein 
  • Ärztliche Bescheinigung entsprechend Anlage 5 Ziffer 1 zu § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein
  • Augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 Ziffer 2 zu § 48 FeV, die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein
  • Leistungspsychologisches Gutachten gemäß Anlage 5 Ziffer 2 zu § 48 FeV. Das Gutachten darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein
  • Nur für Behindertenbeförderung, Kranken- und Rettungswagen:
    Erste-Hilfe-Bescheinigung

 

Gebühren

Gebühren

  • 65,80 Euro
  • 25,30 Euro soweit zusätzlich ein Kartenführerschein erstellt werden muss

 

Kontakt

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Stand: 18.01.2024

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