Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Grüne Ampel im Straßenverkehr

Wenn Sie bereits eine Fahrerlaubnis besitzen und diese um eine oder mehrere Klassen erweitern möchten, wenden Sie sich bitte persönlich an die Führerscheinstelle und bringen Sie die unten aufgeführten Unterlagen sowie die erforderliche Gebühr mit.

Dabei bedenken Sie bitte, dass eine Mofa-Prüfbescheinigung keine Fahrerlaubnis ist und Sie – sollten Sie keine andere Erlaubnis zur motorisierten Fortbewegung haben – dann eine Ersterteilung der von Ihnen gewünschten Klasse beantragen müssen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie das erforderliche Mindestalter für die von Ihnen angestrebte Fahrerlaubnisklasse bereits erreicht haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden der Führerscheinstelle.

Wenn Sie im Rahmen der Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis am „Begleiteten Fahren ab 17“ teilnehmen wollen, finden Sie dazu weiterführende Informationen.

Nach Auswertung der von Ihnen eingereichten und der zusätzlich durch die Führerscheinstelle einzuholenden Unterlagen wird der Führerschein bestellt. Dieser wird dann, zusammen mit dem Prüfauftrag, an die zuständige Stelle zur Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfung (zum Beispiel TÜV) übersandt. Der gesamte Vorgang wird in der Regel einen Zeitrahmen von etwa vier bis sechs Wochen in Anspruch nehmen.

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, D1 oder D erwerben möchten, müssen Sie bereits die Klasse B besitzen oder zumindest die Voraussetzung für deren Erteilung erfüllen.

Wenn Sie diese Klassen beruflich nutzen wollen, wird voraussichtlich auch eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung nach den Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes erforderlich sein.

Wenn Sie eine Anhängerklasse (B96, BE, C1E, CE, D1E oder DE) erwerben möchten, müssen Sie bereits im Besitz der Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug sein oder zumindest die Voraussetzung für deren Erteilung erfüllen.

Je nachdem, auf welche Klasse Sie Ihre bereits vorhandene Fahrerlaubnis erweitern wollen, sind unterschiedliche Unterlagen einzureichen.

Fahrschulwechsel

Für einen Fahrschulwechsel benötigen Sie einen Vordruck, der Ihnen von der neuen Fahrschule ausgehändigt wird.

Diesen Vordruck können Sie der Führerscheinstelle ausgefüllt und unterschrieben per Post oder Fax an 0208 / 455-58 3391 oder EMail an versenden zukommen lassen.

Auf dem Vordruck bitte eine Telefonnummer für mögliche Rückfragen vermerken.

 

Unterlagen

Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit, wenn Sie eine Erweiterung auf die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, oder T beantragen möchten:

  • Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
  • Führerschein
  • Name und Anschrift der Fahrschule
  • Sehtest durch eine*n Optiker*in oder Augenarzt beziehungsweise Augenärztin entsprechend Anlage 6 Ziffer 1 zu § 12 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Sehtest darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung in Erste Hilfe (sofern diese bisher nicht vorgelegt wurde)
  • Ein biometrisches Foto (weitere Informationen und Fotomustertafeln dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei)

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit, wenn Sie eine Erweiterung auf die Klassen C1 oder C, gegebenenfalls mit Anhängerklassen beantragen möchten:

  • Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
  • Führerschein
  • Name und Anschrift der Fahrschule
  • Ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 5 Ziffer 1 zu § 11 Absatz 9 FeV, die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Augenärztliche Bescheinigung oder augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 Ziffer 2.1 zu § 12 Absatz 6 FeV, die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung in Erste Hilfe (sofern diese bisher nicht vorgelegt wurde)
  • Ein biometrisches Foto (weitere Informationen und Fotomustertafeln dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei)

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit, wenn Sie eine Erweiterung auf die Klassen D1 oder D, gegebenenfalls mit Anhängerklassen beantragen möchten:

  • Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
  • Führerschein
  • Name und Anschrift der Fahrschule
  • Ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 5 Ziffer 1 zu § 11 Absatz 9 FeV, die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein
  • Leistungspsychologisches Gutachten gemäß Anlage 5 Ziffer 2 zu § 11 Absatz 9 FeV, das Gutachten darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein
  • Augenärztliche Bescheinigung oder augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 Ziffer 2.1 zu § 12 Absatz 6 FeV, die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung in Erste Hilfe (sofern diese bisher nicht vorgelegt wurde)
  • Ein biometrisches Foto (weitere Informationen und Fotomustertafeln dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei)

 

Gebühren

Gebühren

  • 43,90 Euro für eine Erweiterung auf die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C gegebenenfalls mit Anhänger, L oder T
  • 65,80 Euro für eine Erweiterung auf die Klassen D1 oder D, gegebenenfalls mit Anhänger
  •   9,00 Euro für eine vorläufige Fahrberechtigung, wenn mehr als eine Klasse beantragt wurde (falls gewünscht)
  • 32,40 bis 40,60 Euro für Erstellung eines Fahrqualifikationsnachweises (FQN) nach den Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes, soweit erforderlich für die Lkw-und Busklassen

 

Kontakt

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Stand: 25.07.2023

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