Feuerwerk - richtiger Umgang
Der Jahresübergang ist ein selten großes Event, welches wie kaum ein anderes eine so große Wahrnehmung in der Öffentlichkeit hat. Die Straßen sind mit Menschen gefüllt, zwischendrin werden Feuerwerkskörper gezündet.
Um hier entstehenden Gefahren abzuwenden, macht es Sinn, sich an folgende Grundsätze zu halten:
Achtung!
Verwenden Sie keine Billigimporte oder Feuerwerkskörper zweifelhafter Herkunft!
Kaufen Sie:
- nur Feuerwerkskörper, deren Bauart zuvor durch die BAM - Bundesanstalt für Materialforschung - geprüft und zugelassen wurden.
- nur Feuerwerk mit einer BAM-Nummer ist geprüft und in Deutschland zugelassen!
Tipps zum sicheren Umgang mit dem Feuerwerk
- Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen.
Das gleiche gilt auch für alkoholisierte Personen!
- Lesen sie unbedingt vorher, am besten direkt nach dem Kauf, spätestens am Nachmittag an Silvester, die Gebrauchsanweisung aufmerksam durch und beachten Sie diese.
- Verwenden Sie Feuerwerkskörper und Raketen nur im Freien.
- Werfen oder starten Sie Feuerwerkskörper beziehungsweise Raketen nicht von Balkonen (diese können zum Beispiel in unterhalb vom Balkon geöffnete Fenster oder in Häuser der Nachbar*innen fallen).
- Halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden, Bäumen und Fahrzeugen.
- Feuerwerkskörper nach dem Zünden niemals in der Hand behalten!
Werfen Sie Böller sofort nach dem Anzünden weg oder stellen Sie diese je nach Typ zum Anzünden hin und entfernen Sie sich rasch.
- Werfen Sie Feuerwerkskörper niemals in die Richtung von zuschauenden Personen.
- Bringen sie Feuerwerkskörper niemals gebündelt oder gemeinsam zur Explosion, auch nicht in Dosen oder Flaschen.
- Raketen müssen immer senkrecht abgeschossen werden, niemals waagerecht!
- Für den Abschuss von Raketen eignen sich leere Wein- oder Sektflaschen.
- Achtung Standsicherheit! Verwenden Sie Getränkekästen mit leeren Flaschen als Starthilfe.
- Raketen müssen ungehindert aufsteigen können! Vor dem Abschuss die mögliche Flugbahn beachten. Achtung: Planen an Baugerüsten, gekippte Fenster, Balkone!
- Entfernen Sie nach Möglichkeit vor Silvester brennbare Gegenstände von Balkonen und schließen Sie die Fenster. Häufig werden Raketen bewusst oder unbewusst in geöffnete Fenster, auf Balkone oder andere brennbare Gegenstände geschossen, die dort Brände hervorrufen.
- Fassen Sie vermeintliche Blindgänger nicht sofort an, diese können auch noch verspätet zünden. Warten Sie! Versuchen Sie keinesfalls diese erneut zu zünden, wegen der jetzt zu kurzen Zündschnur erfolgt unter Umständen sofort die Explosion. Übergießen Sie Blindgänger mit Wasser um diese so unbrauchbar zu machen. Gerade für Kinder, die solche Kracher nicht zünden dürfen, stellen sie spätestens am nächsten Tag eine enorme Gefahr dar.
- Beachten Sie bei einem Bodenfeuerwerk, wie Goldregen oder ähnlichem die Richtung des Funkenfluges. Dort sollten keine brennbaren Stoffe sein.
- Achten Sie besonders bei Kindern auf schwerentflammbare Kleidung. Vermeiden Sie Kleidung mit Kunstfaserstoffen wie zum Beispiel Fleece. Hier besteht bei Kontakt mit Feuerwerkskörpern eine erhöhte Verbrennungsgefahr.
Achtung!
Seit dem 1. Oktober 2009 hat der Bund die erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (§ 23, Absatz 1) geändert. Damit ist in ganz Deutschland das "Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern" das ganze Jahr über verboten.
Seien Sie sich als Benutzer*in von Silvesterfeuerwerk Ihrer Verantwortung und der Gefahren bewusst. Die Zahlen von schweren Brandverletzungen zu Silvester sind erschreckend, aber es muss nicht ausgerechnet Sie treffen!
Handeln Sie entsprechend umsichtig, so steht Ihrem fröhlichen und ausgelassenen Jahreswechsel nichts im Weg.
Das Steigenlassen von Fluglaternen ist in NRW verboten
Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 13. Juli 2009 eine "Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Gefahren durch unbemannte Fluglaternen (Fluglaternenverordnung)" erlassen.
Darin wird das Aufsteigenlassen von unbemannten Fluglaternen, bei denen der Auftrieb durch die von einer eigenen Feuerquelle erwärmte Luft erzeugt wird, landesweit verboten. Nicht betroffen von dem Verbot ist allerdings der Verkauf von Fluglaternen, auch Himmelslaternen oder entsprechend ihrer Herkunft "Kong-Ming-Laternen" genannt.
Die Verordnung wurde am 17. Juli 2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht und ist am 18. Juli 2009 in Kraft getreten.
Die Fluglaternen stellen durch die Kombination einer offenen Feuerquelle mit einer leicht entflammbaren Hülle eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben sowie Sachgüter Dritter und der Anwender*innen selbst dar. Sie können eine Flughöhe von mehreren hundert Metern erreichen und eine Entfernung von mehreren Kilometern zurücklegen.
Entscheidender Grund für die neue Regelung war ein schweres Unglück, das sich in der Nacht zu Pfingstsonntag ereignet hatte. In Siegen war ein zehnjähriger Junge während des Schlafes an Rauchgas erstickt. Das Kind war Opfer eines Partyspaßes geworden. Der Brand war höchst wahrscheinlich durch eine auf eine Markise gefallene brennende Himmelslaterne ausgelöst worden.
Die Lampions aus Papier, vor etwa 25 Jahren auf den Markt gekommen, sind ein weit verbreiteter Party-Gag und erfreuten sich zuletzt ständig zunehmender Beliebtheit. Das Problem besteht darin, dass ihr Flugverhalten sowie Dauer und Richtung nach dem Start nicht mehr beeinflusst werden können.
Daher besteht die Gefahr, dass Fluglaternen nach der Landung am Boden bei noch nicht erloschener Feuerquelle Brände auslösen.
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Stand: 02.01.2023
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