Flächenankauf zur Verbesserung des Hochwasserschutzes

Flächenankauf zur Verbesserung des Hochwasserschutzes

In einer Sondersitzung am 11. Januar 2024 hat die Bezirksvertretung 1 die Ausübung des Vorkaufsrechts „Riemelsbeck 158“ beschlossen. Die Fläche soll zur Umsetzung von Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes von der Stadt angekauft werden. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Foto: Helena Grebe

Um das Gewässer im Ablauf des Hochwasserrückhaltebeckens Riemelsbeck entwickeln zu können, wird im Anschluss an den Flächenkauf das dort aufstehende Gebäude, ein als Soldatenunterkunft circa 1943/1944 errichteter Bau, niedergelegt. Die Maßnahme wird vom Land Nordrhein-Westfalen finanziell gefördert.  

Die Sinnhaftigkeit der Maßnahme wird vor dem Hintergrund der letzten Hochwasserereignisse im Rumbachtal deutlich.

Der Rumbach mit seinen zwei Quellzuflüssen auf Essener Stadtgebiet ist insgesamt acht Kilometer lang und mündet am Mülheimer Stadthafen in die Ruhr. Von einer möglichen Flutwelle sind sowohl die Bewohner*innen der Innenstadt als auch die Anwohner*innen des Rumbachtals betroffen. Zusätzlich verschärft hat sich die Hochwassergefahr einerseits durch neu entstandene Wohnbebauung und Bodenversiegelung im Oberlauf und andererseits durch die klimatisch bedingte Häufung von Starkregenereignissen.

Die Leiterin des Umweltamts, Ulrike Bresa, betont: „Der Hochwasserschutz im Rumbachtal kann nur durch die Summe vieler Einzelmaßnahmen erfolgreich sein. Auch kleinere Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Rumbachtal dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Nur so lässt sich das Ziel eines möglichst weitgehenden Hochwasserschutzes erreichen“.

Der zum Kauf angebotene Grundbesitz Riemelsbeck 158, Flurstück 101, Flur 2 liegt in der Gemarkung Mülheim Fulerum. Er befindet sich im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet „Rumbachtal und Nebengewässer“. Darüber hinaus ist die Fläche vom Naturschutzgebiet „Rumbachtal, Gothenbach, Schlippenbach“ umschlossen und ist landschaftsrechtlich als Landschaftsschutzgebiet „Oppspring und Rumbachtal“ gesichert.

Auf Basis dieser rechtlichen Rahmenbedingungen fordert der Gesetzgeber, auf der Fläche den natürlichen Retentionsraum zum vorbeugenden Hochwasserschutz wiederherzustellen und Maßnahmen zu ergreifen, mit denen der gute ökologische Zustand für das Fließgewässer Rumbach erreicht werden kann.

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Stand: 12.01.2024

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